• Hallo zusammen,
    habe mit dem MDK folgendes Problem.
    Pat. hat vor 6 Tagen das letzte mal Heroin konsumiert seit dem ist er mit Methadon substituiert.
    Kam dann zu uns um zu entziehen.
    Habe trotzdem die U69.31 kodiert.
    MDK sagt jetzt das ich den "u" Kode nicht verschlüsseln darf.
    Mir stellt sich die Frage ab wieviel Tage Wochen Monate ich den U69...angeben darf und wann nicht.
    Unser CA sagt dazu: Aus seiner Sicht ja, da Pat. zu dem Zeitpunkt noch nicht vollstabil ein Substituierter ist. Wäre ich MDK, würde ich sagen nach 3 Tagen hat Mensch stabil zu sein.......
    Hilft mir auch nicht wirklich weiter. Ist ein 2015er Fall.

    Grüße aus dem Sauerland

  • Hallo,

    die ICD oder die DKR geben keinerlei Hinweise, wann U69* kodiert werden darf und wann nicht.
    Ob der letzte Konsum direkt in der Aufnahme, 1 Tag vorher oder 10 Tage vorher oder sonstwann erfolgt sein muss ist nicht spezifiziert.
    Wir kodieren U69.*, wenn dieser Konsum für die aktuelle Aufnahme bedeutsam ist, egal wann er zuletzt erfolgte.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    das ist ja wieder ein schlauer Einfall vom MDK.
    Da freue ich mich ja schon, wenn wir in die Optionsphase einsteigen und geprüft werden.

    Bisher handhaben wir das genauso:
    Ist der Pat. seit mehreren Monaten substituiert, geben wir U69.- nicht an.
    Ist der letzte Heroinkonsum erst kurz her (z. B. 1 Woche) geben wir ihn neben Z51.83 für die Substitution sehr wohl mit an.

    Warum sollte denn auch ein Konsum der 1 Woche zurück liegt weniger gefährlich/bedeutsam sein als ein Konsum vom Vortag? Nur weil der Pat. 1 Woche ohne ausgehalten hat, ist doch nicht sicher, dass er das auch weiterhin durchhält.

    Dann sollen sie genaue Zeiten definieren!

    Viele Grüße
    PEPPINA

  • Guten Tag,
    die Frage nach einem zeitlichen Abstand zwischen Konsum und Aufnahme stellt sich doch gar nicht.
    Der Kode darf ohnehin nur in Verbindung mit F11.- bis F19.- genutzt werden.

    Entspricht eine der Diagnosen den Kriterien für eine Hauptdiagnose, geben Sie ihn mit an und können dies anhand der Dokumentation belegen.
    Als Schlüsselnummer zur Nebendiagnose triggert die U69.3-! im Grouper aber auch nicht.

    Zum ursprünglichen Fall:
    Was genau hat der Gutachter denn geschrieben? Warum ist der Kode seiner Meinung nach in diesem Fall nicht gültig?


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Hr. Gohr,
    das der Kode an der F11.2 hängt habe ich mir gespart. Ist ja obligatorisch, kann ja nicht alleine stehen.
    Und die U69.31! triggert in die PA02A.
    Der GA sagt:"Laut Unterlagen ist ein Ressourcenverbrauch bezüglich der U69.31 ist nicht belegt".
    Habe die Kasse kontaktiert die sich auf das GA stützt.
    In den ICD 10 steht:" In Kombination mit F10-F19 sind sie für die Kodierung der Art des Konsum dieser Substanzen anzugeben".
    Gibt es eine Stellungnahme vom Ineg. für den Zusatzkode?
    Andersherum gefragt: Was wäre der Ressourcenverbrauch bei den U69.3.. denn dann?

    Grüsse

  • Hallo,

    ich meine mich zu erinnern, dass es vom DIMDI eine Stellungnahme gab, dass bei den U-Codes kein Ressourcenverbrauch nachweisbar sein muss,
    weil es deskriptive Codes sind, die den Primärcode näher erläutern oder ergänzen.
    Ich finde das allerdings gerade nicht mehr...

    Herr Gohr hat völlig recht: wenn F11 kodierbar ist, ist es der zugehörige U-Code auch.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo

    1.
    Es handelt sich bei Ausrufezeichenkodes nicht um eine Nebendiagnose, sondern um eine Mehrfachkodierung (Siehe DKR-Psych PD012A). In diesem Fall kann also die (klinische) Diagnose nur durch zwei ICD beschrieben werden, hier Opoidabhängigkeit und Art des Konsums. Der Hinweis im OPS ("Benutze...") ist eindeutig ein Imperativ, es handelt sich also nicht um einen optionalen Schlüssel. ("Bei Heroinkonsum ist...anzugeben" wäre allerdings noch etwas verbindlicher)

    2.
    Bei der Wahl der Hauptdiagnose (die hier aus zwei Kodes besteht) spielt nicht der "Ressourcenverbrauch" eine Rolle, sondern die Veranlassung der stationären Behandlung.

    • Warum war der Patient da?
      Wegen Opiatabhängigkeit!
    • Heroin oder i.v. Konsum?
      Ja!

    3. ( B. Gohr)
    Der zeitliche Abstand spiel allerdings schon eine Rolle, denn auch Methadon oder andere Substitute sind Opiate, die Diagnose Opiatabhängigkeit bleibt, auch wenn Heroin aktuell keine Rolle mehr spielt. Sofern der Patient sogenannten „Surrogat-Parametern“ – wie beispielsweise HIV oder Hepatitis – als Nebendiagnose aufweist, kommt er dann allerdings auch als "ehemaliger" Heroinabhängiger ohne akute Konsum (und ohne U69.3- Kode) in die PA02A (Siehe InEK Abschlussbericht zum PEPP-System 2015, Abschnitt 4.2.5.1).

    Wenn dieses Thema ein relevantes Problem darstellt, sollten die Vorschlagsverfahren genutzt und entsprechende Vorschläge zur Konkretisierung des ICD ans DIMDI (noch bis Ende Februar) oder für eine Kodierrichtlinie ans InEK (bis Ende März) eingereicht werden.

    Gruß

  • Hallo,

    ob der Kode U69.31! verschlüsselt werden darf, hängt davon ab, ob die Art des Konsums für den Fall relevant war oder nicht. Hier ist die ärztliche Dokumentation gefragt.

    Gruß

    Auch das geht vorbei.

  • Auch wenn jetzt schon einiges geschrieben wurde,
    erst einmal ein Verweis auf die Kodierrichtlinie PD016 für alle Fälle.

    Begründungen liegen evtl. am Anfang der Behandlung in der Dokumentation einer erhöhten Betreuungsintensität, Art der Behandlung (ggf. Intensivmerkmal?) oder Gespräche mit dem Pat., welche dokumentiert wurden? Eine ausführliche Suchtanamnese sollte grundsätzlich vom aufnehmenden Arzt dokumentiert werden (da sind wir auch gerade dran).

    Natürlich stelle ich mir immer erst die Frage, bzw. den Leistungserbringern vor Ort, ob hier überhaupt ein Aufwand gemäß ND bestand?
    Wenn es unklar ist oder keine eindeutigen Begründungen dokumentiert gefunden werden, lasse ich es auch weg, denn ich provoziere kein "Up-Coding", erhalte dadurch Qualität und lande nicht auf der "Black-List", spare Zeit die nicht das daraus resultierende MDK-Verfahren stecken muss und nutze diese Zeit lieber für saubere Rückmeldungen an die Behandelnden das so etwas nicht nochmal vorkommt.

    Gruß