korrekte HD Dekubitus oder Malignom

  • Hallo zusammen,

    habe hier gerade einen Fall: Patient wird aus Pflegeheim aufgenommen wg. Dekubitus 4. Grad am Gesäß und Anämie bei bekanntem Prostata-Ca.
    Es findet eine intensive Wundbehandlung statt inkl. VAC etc., Gabe von 2 EK, zudem wird die bereits ambulant laufende antiandrogene Therapie über den liegenden ZVK weitergeführt.

    MDK will HD C61 unter Verweis auf DKR 0201, das KH vertritt L89.34, da dies zur Aufnahme führte und die Behandlung des Tumors keinen Aufnahmeanlass darstellte.

    Wie würden Sie die DKR "für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung" verstehen? Zur iSv kausal für Aufnahme oder nur anlässlich Aufnahme wird auch Ca behandelt?

    Schönes WE! :D
    RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir,

    die DKR 0201 regelt nach meinem Verständnis nur die Wahl der Hauptdiagnose, wenn ein Patient hauptsächlich zum Zweck der Behandlung des Tumorleidens aufgenommen (HD Tumor, Metastasen oder ggf. nur Symptom der Tumorerkrankung) wird.

    In der DKR steht m.E. nicht, dass grundsätzlich jede stationäre Behandlung, bei der auch ein Tumorleiden therapiert wird, mit dem Kode für den Tumor, die Metastasen oder ggf. ein Symptom der Tumorerkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren ist.

    Wenn in Ihrem Fall der Dekubitus ohne Bezug zur Tumorerkrankung war und die Tumorerkrankung "en passent" mitbehandelt wurde, ist die DKR 0201 nach meinem Verständnis nicht einschlägig.

    Andernfalls müsste z.B. bei jeder Patientin, die bei Z.n. Mammacarcinom auch eine Fortführung der Vormedikation mit Tamoxifen erhält, das Mammacarcinom als Hauptdiagnose kodiert werden.

    Wenn man allerdings den Dekubitus als Ausdruck der Tumorerkrankung betrachtet, sieht das anders aus.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Guten Morgen,

    ich würde mich auf diesen Passus in der DKR 0201 berufen: "War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose zu wählen."

    Und das ist in diesem Fall nun mal der Dekubitus (selbst wenn die Bettlägerigkeit bei Tumorerkrankung ursächlich sein sollte).

    Und es heißt ja auch: "Erfolgt die Aufnahme zu Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als HD zuzuweisen." Und das ist ja hier ganz offensichtlich nicht der Fall.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos