Guten Tag zusammen,
ich habe Fragen bezüglich der EKT-Kodierung.
1. Fall:
16.11.2015 bis 03.02.2016 psychiatrische Behandlung mit Durchführung von 8 EKT
am 03.02. nach Sturz Verlegung in die UCH
am 08.02. Wiederaufnahme in der Psychiatrie mit Weiterbehandlung weiterer EKTs
bedeutet m. E. für die Kodierung der EKT: 8-630.2 Grundleistung im ersten Aufenthalt, danach Kodierung der EKTs mit 8-630.3 auch im neuen Fall ab 08.02. Richtig?
2. Fall:
21.09. bis 07.10.2015 psychiatrische Behandlung mit 4 EKT
danach Abbruch der weiteren EKT-Behandlung bei Verweigerung der Patientin für weitere EKT und Entlassung bei Entlassungswunsch der Patientin
26.10.2015 Wiederaufnahme der Patientin und ab 02.11.2015 EKT-Behandlung mit 14 EKT
Wie ist es hier mit der 8-630.2 im zweiten Fall? Mein OA sagt, es ist eine Fortführung der EKT-Behandlung nach Unterbrechung, kein Neubeginn und somit soll ich im zweiten Fall die EKTs mit 8-630.3 kodieren. Wenn wir schon umgestiegen wären, käme es ja auch noch zu einer Fallzusammenlegung...
vielen Dank schon mal fürs auf die Sprünge helfen!
die codierfee
an einem Mittwoch, der sich anfühlt wie ein Montagmorgen