Guten Tag,
ich habe mehrere Fälle zu beurteilen bei denen nach einigen Jahren E46 nachkodiert wurde. Hierdurch ergab sich anstelle der bisher abgerechneten DRG P66D die deutlich höher bewertete DRG P66B.
Die Argumentation beruht darauf, dass es bei dem Neugeborenen nicht zu einer Gewichtszunahme kam (Entlassung am 7. Tag). Am ersten Lebenstag wurde Glucose 10% infundiert. Es wird argumentiert, dass diese Infusion notwendig war um eine adäquate Flüssigkeitsmenge und Ernährung zu gewährleisten, da die Trinkleistung an diesem Tag nicht ausreichend gewesen war um den notwendigen Bedarf an Kalorien und Flüssigkeit ohne zusätzliche unterstützende Maßnahmen zu gewährleisten und sicher zu stellen. Geburtsgewicht 2330g, Entlassungsgewicht nach 7 Tagen 2780g.
Ich bin einfach sprachlos über diesen Einfallsreichtum. Meines Wissens kommt es physiologischer Weise zu einem postpartalen Gewichtsverlust. Selbst wenn man tatsächlich von einer "Mangelernährung" ausgehen würde (Konjunktiv), wäre dieser Sachverhalt mit P05.2 ausreichend dargestellt.
Kann jemand im geschätzten Forum diese Argumentation nachvollziehen?
Viele Grüße
F. Holzwarth