Guten Morgen,
gibt es PEPP-Häuser, bei denen die Kostenverlängerungsanträge an den MDK weitergeleitet werden und dieser dann diverse Unterlagen anfordert?
Dies scheint eine kluge Idee der KK zu sein, denn hier muss im Anschluss an die Prüfung keine AWP gezahlt werden, und es gibt keine Fristen.
(Der 1c Satz 4 besagt: "Als Prüfung nach Satz 1 ist jede Prüfung der Abrechnung eines Krankenhauses anzusehen, mit der die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragt und die eine Datenerhebung durch den Medizinischen Dienst beim Krankenhaus erfordert." --> hier jedoch noch keine Rechnung)
Wenn die Kasse also auf Grund eines Verlängerungsantrages Zeit herausholt, weil dieser an den MDK weitergeleitet wird, kann sie abwarten bis die Entlassmitteilung der Behandlung bei der Kasse eingeht, der MDK dann "rein Zufällig" genau die Unterlagen anfordert, welche die PEPP in ihrem Entgelt erhöhen (z.B. QE), um eine Empfehlung einer Kostenzusage zu geben, ist das m.E. nach nicht okay.
Egal wie der Fall ausgehen wird, es gab zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine Rechnung, da es ja um Kostenverlängerungen geht, hat die Klinik keine Chance eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen.
Weiterhin geben wir hier schon diverse Unterlagen heraus, welche den Fall gläsern machen und auch weitere nicht gestellte Fragen beantworten.
Denn sobald Pflegedoku, Befunde, und weiteres Vorliegen können wohl auch Fragen nach der VWD oder wie in meinem Fall den QE beantwortet werden.
Wie wird in solchen Fällen umgegangen? eingeschränkte Informationen senden, verweisen auf eine Prüfung nach PrüfvV ab Rechnungseingang, andere Vorschläge?
Ich hoffe hier eine rege Disskusion anzustoßen.