Guten Tag zusammen,
habe 2 Fragen bezüglich des Intensivmerkmales "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" und hoffe hier auf Antwort.
1. Gilt dieses Merkmal wenn ein Patient gesetzlich untergebracht ist und zur Belastungserprobung Einzelausgang erhält?
2. Seit diesem Jahr muss eine ärztliche Anordnung vorliegen, gibt es schon Erfahrungswerte in Kliniken? Wie sieht die Anordnung diesbezüglich aus?