PEPP 2016 Intensivmerkmale im Behandlungsbereich Intensivbehandlung

  • Guten Tag zusammen,

    habe 2 Fragen bezüglich des Intensivmerkmales "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" und hoffe hier auf Antwort.

    1. Gilt dieses Merkmal wenn ein Patient gesetzlich untergebracht ist und zur Belastungserprobung Einzelausgang erhält?

    2. Seit diesem Jahr muss eine ärztliche Anordnung vorliegen, gibt es schon Erfahrungswerte in Kliniken? Wie sieht die Anordnung diesbezüglich aus?

  • Hallo Kitama-2014,

    zu Punkt 1:
    Das Merkmal gilt hier definitiv NICHT.
    Bei uns gilt die Definition "Kein Ausgang ohne qualifizertes Personla".

    zu Punkt 2:
    Die Anordnung muss sich in der Dokumentation mit Unterschrift des zuständigen Arztes wiederfinden.
    Bei uns z. B. unter "Ausgangregelung".

    Erfahrungen mit dem MDK haben wir dazu noch nicht.

    Hoffe das hilft trotzdem erstmal weiter.

    Viele Grüße
    PEPPINA

  • Hallo Kitama-2014,

    zu Punkt 1:
    Das Merkmal gilt bei uns im Haus wenn der Ausgang beschränkt ist, z.B. 2 mal eine halbe Stunde AG.

    zu Punkt 2:
    Hier ist es bei uns genau wie bei PEPPINA

    Erfahrungen mit dem MDK haben wir da aber auch noch nicht!

    Viele Grüße
    PEPP16

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Bisher prangerte der MDK bei uns an wenn das Intensivmerkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" mit einem Einzelausgang des Patienten gekoppelt war.

    Denke selbst auch, dass es dann von der Definition her nicht mehr erfüllt ist.

    Viele Grüße
    Kitama-2014