liebe ng´ler
beim durchlesen der beatmungs-threads fiel mir auf, das unter spezialverfahren bei schwerem atemversagen von "riklu" und auch von mir die ecmo unter 8-714 subsummiert worden ist.
für die ecmo aber ist im ops 301 die 8-852 vorgesehen.
sollte man die ecmo eurer meinung nach zusätzlich mit der 8-714 codieren ? wenn nein: was aus no-beatmung und ggf. flüssigbeatmung bliebt dann noch ?
komplizierte lagerungsmanöver ? oder sind die unter 8-390 abgedeckt? schließlich ist eine anständige dorsoventrale wechsellagerung was anderes als eine lagerung zur dekubitusprophylaxe.
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peter merguet