• liebe ng´ler

    beim durchlesen der beatmungs-threads fiel mir auf, das unter spezialverfahren bei schwerem atemversagen von "riklu" und auch von mir die ecmo unter 8-714 subsummiert worden ist.

    für die ecmo aber ist im ops 301 die 8-852 vorgesehen.

    sollte man die ecmo eurer meinung nach zusätzlich mit der 8-714 codieren ? wenn nein: was aus no-beatmung und ggf. flüssigbeatmung bliebt dann noch ?
    komplizierte lagerungsmanöver ? oder sind die unter 8-390 abgedeckt? schließlich ist eine anständige dorsoventrale wechsellagerung was anderes als eine lagerung zur dekubitusprophylaxe.

    fragen über fragen von

    peter merguet

  • Hallo Herr Merguet!

    Den Kode für die ECMO habe ich mittlerweile auch gefunden und auch die äußerst hilfreiche Kodierregel
    0910a: "Jede Anwendung der ECMO ist mit 8-852 zu kodieren."
    :angry:
    Ich ärgere mich immer wieder über mich selbst, wenn ich über Dinge diskutiere, deren Sachverhalt (Kodierregeln, OPS) ich noch nicht vollständig gelesen habe. Und es ist wie immer äußerst lästig irgendwelche Interpretationsarbeit zu leisten, insbesondere vor dem Hintergrund der oben zitierten, alles erklärenden Kodierregel 0910a!

    Aber nun zu Ihrer Frage und unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnislage::kr:
    Bei genauerer Überlegung handelt es sich ja bei der ECMO nicht um eine Beatmung - schon garnicht nach der Definition der Kodierregeln "Maschinelle Beatmung ...Gase mittels...in die Lunge bewegt werden" - insofern würde ich es bei der 8-852 belassen und die 8-714 nicht zusätzlich gebrauchen, sondern sie für die anderen infage kommenden Verfahren einsetzen. Wobei natürlich die Flüssigkeits-Beatmung auch nicht unter die Definition der Beatmung fällt. Es wird wohl noch einige OPS-Versionen bedürfen bis der Müll heraus gefiltert ist und Verfahren, die zwar nicht häufig, aber aufwendig sind Berücksichtigung finden.Vielleicht möchte die Selbstverwaltung/DIMDI damit erreichen, daß diese Verfahren nicht mehr angewendet werden: "Lieber Patient tut uns leid, wir können dir nicht helfen, es ist keine OPS dafür vorgesehen."
    Naja, dafür gibt es ICD Y36.9! Verletzungen durch Kriegshandlungen, hat schon jemand den Kode für Antrax gefunden?:uhr:

    :angry:
    Schönen Tag noch,
    Riklu
    In Soest ist es heiter.

    Riklu
    Hünfeld, Rhön
    Helios-St.Elisabeth-Klinik

  • Zitat


    Original von merguet:
    Wobei natürlich die Flüssigkeits-Beatmung auch nicht unter die Definition der Beatmung fällt.

    Warum nicht?

    Gruß

    Christoph Hirschberg
    Limburg, ebenfalls heiter 8)

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Warum nicht?

    Guten Morgen zusammen!

    Ich kenne die Flüssigkeits-Beatmung nur aus der Theorie, aber soweit ich mich erinnere, wird eine innerte Flüssigkeit (Perfluorcarbon) als Transport-Medium für die auszutauschenden Gase (02, CO2) benutzt und die Gase liegen in einer flüssigkeitsgelösten Form vor und eben nicht als Gas. Insofern entspricht die Flüssigkeits-Beatmung nicht der Definition in den Speziellen Kodierrichtlinien, zumindest verstehe ich den Wortlaut so. Natürlich ist nicht expliziet die Rede "gasförmigen" Gasen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man bei der gebrauchten Formulierung auch an "gelöste" Gase gedacht hat.


    X( :kr:
    Riklu
    Soest: teilweise bewölkt, auffrischender Wind, nach Empfindung ca 15C°.

    Riklu
    Hünfeld, Rhön
    Helios-St.Elisabeth-Klinik

  • Zitat


    Original von Riklu:
    Ich kenne die Flüssigkeits-Beatmung nur aus der Theorie, aber soweit ich mich erinnere, wird eine innerte Flüssigkeit (Perfluorcarbon) als Transport-Medium für die auszutauschenden Gase (02, CO2) benutzt und die Gase liegen in einer flüssigkeitsgelösten Form vor und eben nicht als Gas. Insofern entspricht die Flüssigkeits-Beatmung nicht der Definition in den Speziellen Kodierrichtlinien, zumindest verstehe ich den Wortlaut so. Natürlich ist nicht expliziet die Rede "gasförmigen" Gasen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man bei der gebrauchten Formulierung auch an "gelöste" Gase gedacht hat.

    :D Ich gehe ehrlich gesagt davon aus (die Erfahrung zeigt dies), daß man sich bei der Definition überhaupt nicht so detaillierte Gedanken gemacht hat :rolleyes: !
    Wenn irgendjemand bei Erstellung der DKR 1001a (Beatmung) auch die Flüssigkeits-Beatmung eingefallen wäre, so hätte er/sie der Definition einen klärenden Satz zufügen können.
    Noch schlimmer wäre die Vorstellung, daß ein klärender Satz nicht zugefügt wurde, weil man noch nicht wußte, ob man die Flüssigkeits-"Beatmung" mit zur Beatmung zählt.

    In Deutschland fehlen eben noch die "clinical classification and coding groups", die sich damit auseinandersetzen. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß die Foren von mydrg und der Uni-Münster, sowie die DIMDI-Newsgroup diese Funktion übernommen haben, allein - entsprechende Beiträge finden wenig (keine ?) Berücksichtigung.

    Aber, wie immer: Egal, man weiß ja auch noch nicht genau, was man überhaupt erfassen will ;)

    mfG

    Christoph Hirschberg
    Limburg, blauer Himmel, vereinzelt Wolken 8)

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 10.10.2001 editiert. ]


  • vielen dank für die lebhafte diskussion,

    dennoch scheint mir die flüssigbeatmung ein "spezialverfahren bei schwerem atemversagen" zu sein. ist eh´experimentell. auch no-beatmung ist experimentell / heilversuch, aber sicher ein gas, das in die lunge bewegt wird.
    fällt noch jemandem etwas ein, dass unter dieser 8-714 fehlt und mir durch die lappen gegangen sein könnte ?

    vielen dank

    peter merguet aus essen, gar mäßig heiter und etwas kühl.


    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 10.10.2001 editiert. ]

  • Hallo,

    "8-714 Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen"

    Getrennt-Lungen-Ventilation
    HF-JV
    NO-Beatmung
    Prostaglandin-Inhalation
    Liquid Ventilation
    Vorstufen der ECMO (diese nicht mehr, da sie selbst zu codieren ist)
    135°-Lagerung, Prone-Position

    Was gibt es denn noch?

    Gruß :x
    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn