qualifizierter Entzug auch möglich, wenn Sucht nur Nebendiagnose?

  • Hallo,
    ich hatte neulich eine Akte zur Kodierung, in der die Hauptdiagnose eine Depression und die Nebendiagnose eine Suchterkrankung war.
    Patient wurde zwar auf einer Abteilung behandelt, die die Kriterien für "qualifizierte Entzugsbehandlung" erfüllt, wurde aber weder überwacht noch wurde von irgendwas entzogen.
    Meine Frage: Kann ich in einem solchen Fall "qualifizierte Entzugsbahandlung" kodieren, auch wenn bei dieser Behandlung die Sucht nicht die Hauptdiagnose ist?
    Eingegeben war es, aber ich fürchte, das war ein Automatismus der Behandler.

    Das Marsfräulein

  • Hallo Marsfräulein,

    aus meiner Sicht muss die Suchterkrankung für die Kodierung des 9-647 nicht unbedingt die Hauptdiagnose sein. Allerdings sollte der Patient sich nicht nur auf einer Station befinden die die Merkmale erfüllt, sondern auch entsprechend behandelt werden.
    Das Vorliegen eines somatischen Entzuges ist seit 2016 nicht mehr für den Kode notwendig ("ggf. som. Entzug").
    Um von den finanziellen Auswirkungen des OPS Kodes "Qualifizierte Entzugsbehandlung" im PEPP System zu profitieren, muss die Sucht allerdings die Hauptdiagnose sein. Nur dann - und bei Gültigkeitsdauer >14 Tage - gibt es auch mehr Geld dafür.
    Grüße, helmutwg

  • Hallo Marsfräulein,

    wenn der Entzug behandelt wurde und die Voraussetzung erfüllt sind ist meines Erachtens der Qualifizierte Entzug möglich. Es kommt häufiger vor das Patienten erst einen Entzug machen und dann einen längeren Aufenthalt wegen z.B. Depression haben. Hauptbehandlung deswegen Depression und Nebenbehandlung Abhängigkeit.

    Grüße
    R.Peterschinigg

  • Hallo Herr Peterschinigg,

    ihr Beispiel finde ich nicht besonders passend, denn nach DKR-Psych PD002 ist die Hauptdiagnose: "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist."

    Das wäre in Ihrem Beispiel eher die Sucht, auch wenn die Depressionsbehandlung länger dauert.

    Unabhängig davon gibt es keine formale Einschränkung, dass bei einem qualifizierten Entzug die Sucht die Hauptdiagnose sein muss. Wenn man allerdings eine leitliniengerechte qulifizierte Entzugsbehandlung durchführt, dann wird der Patient auch in der Regel deshalb aufgenommen.

    Gruß