Neurologische Komplexbehandlung Dokumentation neurologischer Status

  • Hallo liebes Forum,

    in letzter Zeit mehren sich ablehnende Gutachten bezüglich der neurologischen Komplexbehandlung.
    konkret sind formal alle Kriterien des OPS erfüllt, der/ die Gutachter mokieren aber eine uneindeutige Dokumentation des Abstandes des neurologischen Status. Lt. OPS hat dieser ja 6 bzw. nachts 8-stdl. zu erfolgen, in unserer Dokumentation sind Visitenzeiten von 14.00h bis 15.00h, 20.00h- 21.00h, 0.00h bis 01.00h und 08.00h bis 09.00h. Auf telefonische Nachfrage bei einer Privatkasse kam die Aussage es könnte ja auch dann mehr als 6 Stunden sein wenn eine Visite zum beispiel um 08.00h war und die nächste dann um 14:50h., es solle also minutiös die Visitenzeit angegeben werden! Wie handhaben andere Kliniken das, wie könnte ich argumentieren das man keine minutiöse Dokumentation machen muss ( gibt es vielleicht eine Art "Karenzstunde") ?

    mit freundlichen Grüßen,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Hallo zusammen,

    ich möchte das obige Thema gerne nochmal aufwärmen, eine Antwort oder Idee gab es ja leider nicht :(
    Ein Gedanke der mir noch kam: wenn der Abstand nachts auch max. 8 Std. betragen darf kann der Status tagsüber ja rein rechnerisch nicht mehr 6 Std. betragen. Wie werden denn auf anderen Stroke units die Visitenzeiten dokumentiert?

    mit freundlichen Grüßen,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Hallo Belias,

    bei uns wird der Neurologische Status 07:00 Uhr, 13:00 Uhr, 19:00 Uhr und 23:00 Uhr erhoben und erfüllt somit die vom OPS geforderten Kriterien. Gab auch nie Probleme mit dem MDK.

    Liebe Grüße

  • Hallo Hr. Poetzsch,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich denke wir werden intern die Visitenzeiten neu diskutieren und anpassen müssen,

    Viele Grüße,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Guten Tag zusammen,
    wie sieht es aber aus, wenn der Patient nach z.B. 73h von der Strokeunit verlegt wird, aber die routinemäßige Erfassung des neurologischen Befundes nicht für 72h dokumentiert ist? Reicht die Erfassung des NIHSS in den geforderten Intervallen aus, oder muss die Doku dieser Befunde auch für den entsprechenden Zeitrahmen erfolgt sein?
    Vielen Dank für Rückmeldungen!
    Gruß, MissMarple

  • Hallo MissMarple,

    leider ganz einfach: kein neurologischer Status = keine Komplexbehandlung.
    In Ihrem Fall also möglicherweise nur für <72 h.

    Viele Grüße
    drglü

  • Hallo,

    so ganz einfach finde ich das nicht. Es steht nirgends, dass die Komplexbehandlung nur bis zur letzten neurologischen Statuserhebung gezählt werden darf. Wenn vorher die Intervalle eingehalten wurden und der Pat. nachweislich noch bis zur Stunden 73 auf der Strokeunit lag, dann kann eigentlich nicht gefordert werden, dass am Ende noch mal ein Status erhoben werden muss.
    Ungeschickt wäre es natürlich, wenn der Patient kurz vor Ende des Intervalls verlegt werden würde.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    ich habe nicht gemeint, dass am Ende noch ein neurologischer Status erhoben werden muss. Aber, wie Sie schon schrieben, die Intervalle müssen eingehalten worden sein, da sonst die Kriterien für die Komplexbehandlung nicht erfüllt sind.

    Gruß
    drglü

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    wenn der Pat. 73 Stunden auf der Stroke lag und die Doku passt kann der OPS auch so angesetzt werden! Leider gibt es da immer wieder viel Haarspalterei, im Notfall klagen. Ich verweise gerne auf meinen "Uralt-Thread" zu diesem Thema.

    Viele Grüße

    Sebastian

  • Lieber Sebastian,

    die formalen Kriterien sind ja nicht vom Himmel gefallen, sondern waren in der Zeit, in der sie entstanden, Eckpunkte einer sinnvollen Überwachung von schwer ( NIHSS größer 8 ) vom Schlaganfall getroffenen Patienten. Um diesen Standard zu gewährleisten, müssen die formalen Voraussetzungen eingehalten werden. Und sie bekommen nur dann das Geld, wenn Sie auch tatsächlich diesen Vorgaben folgen. Und wenn Sie an einen lupentragenden, erbsenzählenden, rechthaberischen MDK geraten (was schon mal sein kann...) - und Sie haben die Kriterien nicht erfüllt (was im Sinne Ihrer Patienten nicht vorkommen sollte) und bekommen deshalb nicht das erwartete Geld, dann ist das ein guter Anlass, die Abläufe auf der Station mal zu überprüfen.
    Die 73ste Stunde ist ein ganz anderes Problem. Hier geht es um sinnvoll & notwendig.
    Sie wissen doch: Generell hat sich der Anspruch auf Krankenbehandlung nach § 27 Abs 1 S 1 SGB V iVm dem Qualitätsgebot des § 2 Abs 1 S 3 SGB V und mit § 2 Abs 4, § 12 Abs 1 SGB V daran auszurichten, welche Behandlung unter Beachtung des umfassenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit notwendig und ausreichend ist, um das angestrebte, in § 27 Abs 1 S 1 SGB V bezeichnete Behandlungsziel zu erreichen. Hierzu ist unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse nicht nur dem Grunde nach, sondern auch dem Umfang nach zu ermitteln, welche Reichweite der Therapie indiziert ist ( B 1 KR 70/12 R).
    Und: Eine Einschätzungsprärogative des Krankenhausarztes über die Notwendigkeit der (vollstationären) Behandlung gibt es dabei nicht: Die Entscheidung muß überprüfbar und nachvollziehbar sein.
    D.h., Sie müssen (zumindest wenn der Kostenträger nachfragt) medizinisch sachlich und am besten auf dem Boden der Leitlinien in jedem Einzelfall begründen, warum hier denn dieser Patient/diese Patientin noch über die 72-Stunden-Abrechungsgrenze auf Ihrer Stroke Unit lag. Das werden Sie ganz sicher können. Sie sollten immer auch dem Patienten und auch Ihrem Träger gegenüber begründen können, was sie da gerade machen. Der Verweis auf die Erfüllung formaler Kriterien ist definitiv nicht ausreichend.


    Gruß

    W.

    2 Mal editiert, zuletzt von Willis (13. September 2016 um 12:37)