Hallo zusammen,
habe hier gerade eine neue Variante reinbekommen: Eine Kasse beruft sich in einer Vielzahl von 2016er-Fällen darauf, dass das KH den OPS 9-984.- nicht angegeben habe, obwohl der Kasse die Pflegeeinstufung des Patienten bekannt ist, was als Begründung a) der Nichtzahlung der Rechnung wegen fehlender Fälligkeit und b) zur gleichzeitigen Einleitung einer Vollprüfung der Abrechnung wegen dieser "Auffälligkeit" verwendet wird. Bei negativem Prüfergebnis wird dann natürlich die AWP verweigert. Das KH hat aber oftmals gar keine Kenntnis von einer Pflegeeinstufung, sofern dies nicht bei Aufnahme mitgeteilt wird oder durch das KH selbst veranlasst wurde...!?
Kennen die Mitstreiter diesen Ansatz bereits und wie wird damit umgegangen? Sind die KHs jetzt verpflichtet, bei jeder Aufnahme bei den KKen nachzufragen, ob eine Pflegeeinstufung besteht?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen...
RA Berbuir