Regel- und/oder psychotherapeutische Komplexbehandlung?

  • Hallo,
    wir haben eine psychotherapeutische Abteilung, die die Bandlungskriterien für den Code 9-62 (psychotherapeutische Komplexbehandlung) erfüllt.

    Jedoch kommt es gelegentlich vor, dass ein Patient im Zeitraum einer Woche weniger als 3 ärztliche/psychologische Therapie-Einheiten erhält.
    Wie sollte man das handhaben?

    Nach dem alten (2015) OPS-Katalog, in dem die Behandlungskategorie noch mit den erbrachten TE wochenweise verknüpft war, haben wir uns beholfen, indem wir für die Wochen mit weniger als 3 TEs Regelbehandlung (6-60) kodiert haben.
    Wie sollte man es mit dem OPS 2016 halten? Trotz einiger fehlender TEs trotzdem 9-62 kodieren?

    Mir ist klar, dass die festgelegte Behandlungskategorie ihren Kriterien nach "erfüllt" werden sollte. Aber die Gegebenheiten sind nun mal so, wie sie sind..

  • Hallo,

    für eine Woche ab 3 TE kodieren Sie 9-626, für eine Woche mit weniger als 3 TE kodieren Sie 9-607.
    Das wäre mein Vorschlag. Habe ich was falsch verstanden?

    Viele Grüße - NV

  • alles richtig verstanden. So haben wir es bisher gemacht, und natürlich könnten wir es weiter so handhaben.

    Damit führten wir das alte (2015) System, in dem die Behandlungskategorie mit den erbrachten Therapie-Einheiten verknüpft war, und wochenweise kodiert wurde, sozusagen händisch weiter.

    Ich frage mich, was ein MDK "denkt", der einen Fall zu lesen bekommt, in dessen psychotherapeutische Komplexbehandlung immer mal Wochen mit Regelbehandlung "eingestreut" sind (oder umgekehrt). Würde mir unlogisch erscheinen - entweder der Patient erhält eine psychotherapeutische oder eine Regelbehandlung.

    Aber wenn nur ich das Problem dabei sehe, wäre es damit schon gelöst. ;)

    .

  • Hallo Marsfraeulein!
    Das "Problem" dabei ist eigentlich gar keines. ;)
    Natürlich planen Sie für den Patienten eine psychotherapeutische Komplexbehandlung. Aber kodieren können Sie diese i. d. R. erst nach dem Ablauf von 7 Tagen (mit Bezugsdatum des ersten Periodenbeginns). Bis dahin haben Sie doch ohnehin keinen validen Behandlungskode.
    Haben Sie also Wochen dabei, in denen keine 3 TE zustande kamen, dann wird es eine Regelbehandlung werden. Sie machen also im Grunde weiter, wie bisher.
    Eine halbwegs schlaue EDV-Lösung sollte das übrigens auch eigenständig können.

    Was den MDK betrifft: Viel auffälliger als der Wechsel zwischen den Behandlungsarten dürfte es für die Krankenkassen sein, wenn der Patient mehrere Wochen grundsätzlich ohne TE bei Ihnen liegt (Fehlbelegung?).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Danke für Ihre Antwort.

    Wir kodieren die Behandlungskategorie ab Tag eins des Aufenthaltes. Ich muss mich also schon entscheiden, ob ich für Tag eins Regel- oder Psychotherapie kodiere. Ab dann kann ich natürlich weiter wochenweise gucken und je nach Anzahl der TEs die Behandlungskategorie aussuchen, wenn sowohl Regel- als auch psychotherapeutische Komplexbehandlung zur Wahl steht.

    Ab 2016 muss ich aber die Behandlungskategorie nicht mehr wochenweise wählen. Ich könnte, wenn es passt, unterwöchig von Regel- auf Psychotherapiebehandlung wechseln.
    Wenn z.B. an den Tagen 5, 6 und 7 des Aufenthaltes je eine TE erbracht wurde, könnte ch ab Tag 5 Psychotherapie kodieren, erst mal für eine Woche. Und dann im Verlauf weitersehen.
    Die Schwierigkeit liegt meines Erachtens darin, dass eines der Kriterien für psychotherapeutische Komplexbehandlung weiter auf Wochen bezogen erfüllt sein muss (nämlich die drei ärztlich/psychologischen TEs), die Behandlungskategorie als solche aber nicht mehr zwingend wochenweise erfasst wird.

    Was übrigens die EDV, im Anschluss an unsere Eingaben, macht, weiß ich nicht. :/

    Haben Sie also Wochen dabei, in denen keine 3 TE zustande kamen, dann wird es eine Regelbehandlung werden.

    ist damit gemeint, dass in diesem Falle die gesamte Behandlung automatisch eine Regelbehandlung wird?

    Das mit der Fehlbelegung ist mir klar, aber da habe ich zumindest kein "Eingabeproblem". 8)

  • Hallo Marsfraeulein,
    gemeint ist, dass natürlich für den gesamten Behandlungszeitraum eine psychotherapeutische Komplexbehandlung im Vorfeld eingetragen werden kann. Es muss nur bei Bedarf rückwirkend wochenweise umgestellt werden auf Regelbehandlung. Und eben genau dies sollte jede EDV-Lösung können.
    Darf ich fragen, mit welcher Software Sie arbeiten?

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,

    eigentlich ist der Kode sowieso überflüssig. Die einzigen Unterschiede zur Regelbehandlung sind die Indikation (Mindestmerkmal Punkt 1) und die mindestens drei TE pro Woche. Zumindest das Zählen der TE könnte auch der Grouper selbst machen, dafür muss man ihm keinen extra Kode mit einem solchen Mindestmerkmal liefern. Das würde dann ggf. auch den Kodieraufwand (nachträgliches Prüfen der TE-Anzahl) vermindern.

    Viel wichtiger fände ich, die TE selbst zu qualifizieren, z.B. in dem man nicht alles, was 25 Minuten dauert, als TE bezeichnet und kodiert, sondern beispielsweise die Psychotherapie als eigenständige Leistung kodieren könnte. Ich plädiere daher für eine Abschaffung der TE und statt dessen eine Auswahl und Definition von für die psychiatrische Behandlung wesentlichen qualitativen Leistungen (wie z.B. Psychotherapie).

    Gruß

  • OK. Nach diesen Informationen würde ich mich dafür entscheiden, grundsätzlich 9-62 (psychotherapeutische Komplexbehandlung) zu kodieren, wenn sowohl diese als auch Regelbehandlung angegeben ist und die sonstigen Voraussetzungen stimmen.
    Und ich hoffe, dass der Grouper beim Durchlauf die entsprechenden Korrekturen (Wochen mit Regelbehandlung) vornimmt.
    Dann brauche ich mich mit dem "Problem" tatsächlich nicht zu befassen.

    Ich sehe übrigens nicht, was der Grouper macht.

    Wir erfassen mit NEXUS, die Kodiersoftware ist KODIP.

    Und was die qualifizierte Dokumentation (Trennung psychiatrische/psychotherapeutische Leistung) angeht, stimme ich mit Ihnen, GW, überein. Das ist ein Thema auf einer anderen Ebene.

    Danke nochmals für die Antworten.

  • Hallo Marsfraeulein,

    oh, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Mein Beitrag sollte nicht beschreiben, was der Grouper tatsächlich macht, sondern nur, was er machen könnte! und wie man die Kodierung vereinfachen könnte. Derzeit müsse schon Sie selbst beim kodieren (oder Ihre Software, aber nicht der Grouper!) die Voraussetzungen für den Kode prüfen und dabei dann auch selbst zählen, ob die TE ausreichend sind. Sorry für das Missverständnis!

    Gruß