Hallo zusammen,
bei mir dreht sich alles um die O65B und dazu habe ich ein paar grundsätzliche Fragen.
1) Im DRG-Fallpauschalenkatalog finde ich sie 2x: 1) unter der Hauptabteilung und 2) unter der Belegabteilung mit verschiedenen Bewertungsrelation. Nach welchen Kriterien wählt man hier aus?
2) bei dieser DRG ist die Spalte der unteren Grenzverweildauer leer. Heißt dies, dass es hier keine UGVD gibt und vom 1. Tag an voll abgerechnet werden kann?
3) Wie würde es hier aussehen, wenn eine Einweisung morgens stattgefunden hat und die Entlassung am gleichen Tag abends stattgefunden hat? Habe ich dann eine Verweildauer von 1 Tag? Und kann dann auch schon 1394.34 € abrechnen (=0.421*3311.98€ )? Dieser Betrag wird dann vom 1-9. Tag fällig und ab dem 10. wird zusätzlich die neue Bewertungsrelation fällig (0,047)? Das habe ich mir durch Eingabe in den folgenden Grouper hergeleitet: http://drg.uni-muenster.de/index.php?option=com_webgrouper&Itemid=26&view=webgrouper
Generell ist es mir noch nicht ganz klar, wie genau die Verweildauer definiert ist. Ich habe in der Vereinbarung Zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser folgende Definition gefunden: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Das deute ich so, dass man den Tag abrechnen kann, wenn die Patientin am gleichen Tag wieder entlassen wird, ich bin mir aber nicht sicher.
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Viele Grüße,
Grippi