Rund um die DRG O65B

  • Hallo zusammen,

    bei mir dreht sich alles um die O65B und dazu habe ich ein paar grundsätzliche Fragen.

    1) Im DRG-Fallpauschalenkatalog finde ich sie 2x: 1) unter der Hauptabteilung und 2) unter der Belegabteilung mit verschiedenen Bewertungsrelation. Nach welchen Kriterien wählt man hier aus?

    2) bei dieser DRG ist die Spalte der unteren Grenzverweildauer leer. Heißt dies, dass es hier keine UGVD gibt und vom 1. Tag an voll abgerechnet werden kann?

    3) Wie würde es hier aussehen, wenn eine Einweisung morgens stattgefunden hat und die Entlassung am gleichen Tag abends stattgefunden hat? Habe ich dann eine Verweildauer von 1 Tag? Und kann dann auch schon 1394.34 € abrechnen (=0.421*3311.98€ )? Dieser Betrag wird dann vom 1-9. Tag fällig und ab dem 10. wird zusätzlich die neue Bewertungsrelation fällig (0,047)? Das habe ich mir durch Eingabe in den folgenden Grouper hergeleitet: http://drg.uni-muenster.de/index.php?option=com_webgrouper&Itemid=26&view=webgrouper
    Generell ist es mir noch nicht ganz klar, wie genau die Verweildauer definiert ist. Ich habe in der Vereinbarung Zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser folgende Definition gefunden: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Das deute ich so, dass man den Tag abrechnen kann, wenn die Patientin am gleichen Tag wieder entlassen wird, ich bin mir aber nicht sicher.

    Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Viele Grüße,

    Grippi

  • Hallo Grippos,

    ad 1: Wenn die Patientin in einer Belegabteilung behandelt wurde, gelten die Daten in der Tabelle Belegabteilung, wenn in Hauptabteilung, dann die Tabellenwerte für die Hauptabteilung. Wenn sowohl als auch, dann die Tabelle für den Bereich, in dem der längere Aufenthalt stattfand. Bei gleicher Behandlungsdauer gilt die Tabelle der Hauptabteilung (siehe Fallpauschalenverordnung)

    ad 2: diese DRG ist dadurch definiert, dass sie nur für Patienten gilt, die mehr als einen Behandlungstag haben (s. Text). Wenn Sie bei sonst gleicher Konstellation nur einen Behandlungstag haben, gelangt der Fall in die O65A mit einem Kurzliegerabschlag für einen Tag.

    ad 3: bei Aufnahme morgens und Entlassung abends ist dies ein Behandlungstag, ebenso bei Aufnahme heute und Entlassung morgen. Aufnahme heute und Entlassung übermorgen sind zwei Behandlungstage etc.. Haben Sie nur einen Behandlungstag, gelangt der Fall in die DRG O65A mit einem Relativgewicht von 0,556, abzüglich ein Kurzliegertag (-0,521), damit 0,035 x Landesbasisfallwert.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    Sie haben mir schon so gut weitergeholfen, vielen lieben Dank dafür, aber bzgl. des Kurzliegerabschlages habe ich doch noch eine Frage: wenn ich in den Grouper die ICD O14.0 für die PE eingebe und nur 1 Tag Aufenthalt bekomme ich einen Abschlag von Abschlag: -0.382 und damit auf ein verbleibendes Relativgewicht von 0.174 (=0,566-0.382). Sie haben aber einen Abschlag von -0,521 angegeben. Wo finde ich den Abschlag denn beziffert?

    Viele Grüße,
    Grippos

  • Hallo Grippos,

    sorry, ich habe mich vertan. Mir kam der resultierende Erlös von ca. 100 € auch komisch vor.

    Ihre Berechnung ist zutreffend, allerdings ist der "Grundwert" nicht 0,566 sondern 0,556. Sie finden die Werte im Fallpauschalenkatalog. Der Grundwert in Spalte 4, der Abschlagswert bei Unterschreitung der uGVD in Spalte 7 usw..

    Aber Achtung, es gibt differenzierte Tabellen nach Behandlung in Haupt- oder Belegabteilung. Zudem finden Sie Werte für z.B. Behandlung mit einer Beleghebamme, Belegarzt und Beleganästhesist.

    Viele Grüße

    Medman2