Klage gegen MDK - Gutachten bei übersehenen Diagnosen ??

  • Auch dann bestünde noch das Problem, dass der Schaden nicht durch den Gutachter verursacht worden ist, sondern durch den Sachbearbeiter der KK, oder übersehe ich da was? Ganz abgesehen von der Frage, ob der Gutachter ein Amtsträger ist, wovon ich natürlich keine Ahnung habe.

    immernochbewölkte Grüße
    MDK-Opfer

  • Hallo MDK-Opfer,
    als KH haben Sie idR keinen Anspruch ggü. dem MDK, die sog. Leistungsentscheidung trifft ja letztlich immer die KK, die dann auch zu verklagen ist. Einen Regressanspruch könnte ggf. die KK gegen den MDK haben, wenn im Gerichtsverfahren dann rauskommt, dass deren GA Humbug war - der Kollege Ossege hatte sich da mal ein paar interessante theoretische Gedanken zu gemacht...
    Klagen gegen den MDK gab es mW nur mal im Zusammenhang mit Zutrittsrechten bzw. wenn "Grundsatzgutachten" des MDK in den Bereich der Betrugsunterstellung gehen (Stichwort: Strukturvoraussetzungen), sind aber sehr selten, da so was natürlich einer gesunden Arbeitsatmosphäre abträglich ist... ;)
    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    nochmal zurück zum Anfang der Frage: Die Tatsache, dass eine Diagnose im Entlassbericht erwähnt wird, sagt noch nichts darüber aus, ob sie auch die Kriterien einer Nebendiagnose unter Abrechnungsgesichtspunkten erfüllt. Dafür müssen die Voraussetzungen der DKR D003 (oder ggf. einer speziellen DKR) vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    Justiziabilität und Nachweisbarkeit sind kaum gegeben.

    Das Problem ergibt sich daraus, dass Erweiterungen des "Prüfanlasses" zu Lasten der Krankenhäuser großzügig erfolgen, zugunsten des Krankenhauses bisweilen selbst bei augenfälliger Auffälligkeit eben nicht.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Danke Herr Berbuir, sie bestätigen ja (leider) genau meine Meinung - in Kurzform: MDK verklagen is' nich.
    Die Gedanken Ihres Kollegen dürften in der Tat rein theoretischer Natur sein: Das Szenario, dass die KK den MDK via Sozialgericht dazu zwingt, gründlicher zu begutachten, würde wohl selbst ein Fantasy-Autor als zu unrealistisch verwerfen... :D

    Frühlingshafte Grüße

    MDK-Opfer

  • Es gibt da ein älteres Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 370/05 - es geht hier zwar um die Haftung für unrichtige Gutachten im Verhältnis zum Patienten und es ist durchaus zweifelhaft, ob die dort aufgestellten Grundsätze auch im Verhältnis Krankenkasse - MDK - Krankenhaus anwendbar sind - aber trotzdem ganz lesenswert.