Daten nach §301 SGB V - Rehadaten

  • Hallo zusammen,
    die Knappschaft hat uns in einem Fall angemahnt, dass die Daten nach §301 SGB V nicht vollständig übermittelt wurden. Es würden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Ergo- und Musiktherapie) fehlen. Es handelt sich um einen normalen Krankenhauspatienten, also nicht um Rehabehandlung.
    Dabei beziehen sie sich auf den u.g. Passus.
    In der Vereinbarung zum §301 SGB V Anlage 2 sind diese Leistungen aufgeführt. Ein Schreibtraining im Rahmen der Ergotherapie hätte demnach den Kode g3160.
    Auch nach Rückfrage beharrt die Sachbearbeiterin darauf, dass wir als Krankenhaus diese Leistungen übermitteln müssten. Da das das erstmal ist, dass so eine Anfrage kommt (10000 Fälle/Jahr) kommt mir das merkwürdig vor. Die Leistungen der Spezialtherapeuten werden ja über die Psychiatrischen OPS Kodes übermittelt.
    Gibt es diese Anfragen auch in anderen Häusern? Hat jemand Informationen dazu?
    Herzliche Grüße, helmutwg

    301 Krankenhäuser.(1)
    Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:
    8. Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Hallo RA Berbuir,

    danke für den Hinweis. Es scheint ja nur in wenigen Fällen eingefordert zu werden. Bei uns ist es jetzt auch zum ersten Mal vorgekommen.
    Wir wenden uns an die Krankenhausgesellschaft.

    Hallo NuxVomica,

    wie ging das bei Ihnen weiter?

    Grüße, helmutwg

  • Hallo,

    wir haben die Knappschaft angeschrieben auf Basis eines Musterschreibens, das die Krankenhausgesellschaft Ba-Wü zur Verfügung gestellt hat.
    Dort wird Bezug genommen auf B1 KR 25/13 R und B1 KR 26/13 R.
    Danach müssen nur KH die "Reha-Daten" liefern, die die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung abrechnen.
    Das umfasst die OPS-Codes 8-550, 8-552, 8-553 und 8-559.

    Diese Leistungen fallen bei uns nicht an, demnach erwarten wir, dass die Knappschaft auf die Anforderung der fraglichen Daten verzichtet.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,
    einfach nur zur Vollständigkeit:
    Die KG Rheinland-Pfalz sieht das wie die Kollegen in Baden-Württemberg. Das habe ich der Knappschaft mitgeteilt, was diese aber nciht sonderlich beeindruckt hat. Sie bestehen weiterhin auf die Übermittlung der Rehadaten.
    Ich habe diese dann improvisiert in einen Brief geschrieben und an die Knappschaft geschickt. Das scheint auszureichen...
    Es ist unglaublich mit welchem Unsinn man sich beschäftigen muss....
    helmutwg

  • Hallo zusammen,
    wir haben aktuell eine Liste von über 60 Fällen aus 2013 von der Knappschaft bekommen, bei denen lt. Anschreiben die 301er Kodes der Rehaleistungen zu liefern sind, ansonsten würden "überzahlte" Beträge bei anderen Rechnungen einbehalten werden.
    Wie ist das in anderen Bundesländern/Kliniken? Gibt es anderswo zur Zeit auch solche Anforderungen?
    Wie wird damit umgegangen?
    Grüße, helmutwg

  • Hallo zusammen,
    aus der Begründung für das Heil- und Hilfsmittelgesetz, welches im März 2017 in Kraft tritt:

    Die Übermittlung der bisher im ersten Satzteil genannten Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen ist für die Abrechnung und die
    Rechnungsprüfung insbesondere angesichts der bereits nach Nummer 6 zu übermittelnden differenzierten Angaben
    zu den durchgeführten Operationen und Prozeduren nicht mehr zwingend erforderlich und kann daher entfallen.

    Deshalb sind diese Daten dann nach In-Kraft-Treten des Gesetzes nicht mehr zu übermitteln..

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für den Hinweis! ist davon auszugehen, dass bei vor zu diesem Zeitpunkt aufgenommene Patienten die Daten trotzdem zu übermitteln sind?

    Die Knappschaft hat in unserem Haus bereits die Beträge verrechnet.

    Grüße!

  • Hallo Control-Lord,
    das ist die spannende Frage. Wir lassen das von einem Anwalt prüfen.
    Darf ich fragn in welchem Bundesland Sie tätig sind?
    Grüße, helmutwg