Zusatzentgelt doppelt berechenbar?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei uns im Haus wurden für die modulare Endoprothesen individuelle Entgelte nach Knie, Hüfte und Schulter vereinbart. Das haben wir über die zusätzliche Eingabe von Prozeduren gesteuert.
    In einem Fall werden jetzt folgende Prozeduren 5-824.21 L erfasst und da es sich um die Lokalisation rechts und links handelt, ermittelt die Regeltabelle 2 Zusatzentgelte.
    Nach Aussage unseres Medizin-Controlling wäre das aber nicht erlaubt.
    Kann da jemand weiterhelfen?
    Herzlichen Dank
    Uta Ferlemann / IT-Mitarbeiterin

    Mit freundlichen Grüßen

    Uta Ferlemann
    IT Koordinatorin / Anwenderbetreuerin i.s.h.med
    EDV Abteilung Hanse Klinikum Wismar

    Sana IT Services GmbH

  • Hallo Frau Ferlemann,

    bei einzeitigen, zweiseitigen gleichen Eingriffen wird für die Seitenlokalisation "B" gewählt.

    5-824.21B wäre somit der richtige OPS.
    Grundlage: DKR P005 Bilaterale Prozeduren.

    Nachtrag: Haben Sie getestet, ob das doppelte ZE auch ausgelöst wird, wenn Sie den 5-829.k mit Seitenlokalisation B angeben?
    Bei beidseitigen Eingriffen müsste sich der OPS für die modulare Prothese 2x kodieren lassen.

    Gruß,

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

    3 Mal editiert, zuletzt von F15.2 (22. März 2016 um 14:28)

  • Hallo Frau Ferlemann,

    handelt es sich hier nicht um einen Eingabefehler oder wurde tatsächlich jemand in einer Sitzung mit Schulterprothesen beidseits versorgt? ?(

    Gruß
    B.W.

  • Hallo Frau Ferlemann,

    ungeachtet der bereits erwähnten netten Situation einer beiderseitigen Schultergelenkprothesenimplantation führt der OPS-Kode 5-824.21 nicht zu einem ZE2016-25.
    Der Zusatzkode 5-829.k tut es allerdings und gibt man da als Lokalisation ein "B" ein, so sind es auch zwei ZEs.

    Aber Sie hatten ja eingangs den 5-824.21 L genannt, da stellt sich die Frage nach zwei ZEs doch sowieso nicht.

    Gruß, krd :thumbup:

    Gruß,
    KRD :thumbup: