• Hallo,

    ich arbeite wissenschaftlich mit DRG Daten und hätte eine Frage zum System:

    In jedem Jahr kommen ja neue ICD und OPS Kodes hinzu oder die Definitionen ändern sich ein wenig.

    Inwieweit wird dies in den Fallpauschalenkatalog des Jahres eingebaut, denn es gibt ja keine Kostendaten auf Basis derer man das kalkulieren könnte?
    Zudem frage ich mich, inwieweit sich Änderungen/Erweiterungen der Kodes in der Migrationstabelle widerspiegeln. Wenn ein bestimmter Kode bislang gar nicht kodiert werden konnte, lässt sich ja gar nicht sagen, in welcher DRG jeder Fall nun landen würde, wo man den neuen ICD oder OPS kodieren kann?

    Sie sehen ich bin ein wenig verwirrt... und hoffe, dass Sie mich vll etwas aufklären können!

    Besten Dank und viele Grüße,

    Rabazamba

  • Hallo Rambazamba,

    dazu sollten Sie immer die Primärquellen bemühen. Hier also das DIMDI und das InEK. Das sind hier die beiden wichtigsten Institute und mit der Weiterentwicklung beauftragt. Gleichzeitig sollten Sie sich nochmals die Gesetzesgrundlagen für beide Systeme in Erinnerung rufen. Ich weiß ja nicht genau, was Sie unter "ich arbeite wissenschaftlich mit DRG Daten" verstehen. Falls Sie damit die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit meinen, dann ich das unerlässlich.

    So, nun aber zurück zu den Quellen. Ich empfehle Ihnen das Folgende zu lesen. Sie werden hier reichlich Informationen zu Ihrer Fragestellung finden. Die Daten für das Jahr 2016, welche für die Weiterentwicklung der Kalkulation herangezogen werden, stammen aus dem Jahr 2014.

    DIMDI Vorschlagsverfahren
    Abschlussbericht PEPP 2016
    Abschlussbericht DRG 2016
    Migrationstabelle DRG

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

    HG
    klauss

  • Hallo Rambazamba,

    da der Fallpauschalenkatalog für das Jahr X immer auf den Daten des Jahres X-2 beruht, können neu eingeführte Kodes erst im dritten Jahr nach Einführung erlöswirksam werden. Eines der jüngsten Beispiele hierfür ist die aufwändige intensivmed. Komplexbehandlung 8-98f, die 2013 in den OPS-Katalog eingeführt wurde, jedoch im Fallpauschalenkatalog erst seit 2015 berücksichtigt wird. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die neuen Kodes aus 8-98f wie Kodes aus 8-980 gewertet.

    Wenn neue Leistungen schneller bei der Vergütung berücksichtigt werden sollen kann dies nur auf dem Weg einer NUB-Vereinbarung geschehen.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    • Offizieller Beitrag

    da der Fallpauschalenkatalog für das Jahr X immer auf den Daten des Jahres X-2 beruht, können neu eingeführte Kodes erst im dritten Jahr nach Einführung erlöswirksam werden. Eines der jüngsten Beispiele hierfür ist die aufwändige intensivmed. Komplexbehandlung 8-98f, die 2013 in den OPS-Katalog eingeführt wurde, jedoch im Fallpauschalenkatalog erst seit 2015 berücksichtigt wird. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die neuen Kodes aus 8-98f wie Kodes aus 8-980 gewertet.


    Wenn neue Leistungen schneller bei der Vergütung berücksichtigt werden sollen kann dies nur auf dem Weg einer NUB-Vereinbarung geschehen.

    Hallo,

    das stimmt so nicht immer. Bei Einführung der DRG-Relevanz der intensivmedizinischen Komplexbehandlung 8-980 wurde damals über eine Sonderabfrage des InEK bei kalkulierenden Häusern sozusagen im Schnellschuss mit Daten des Vorjahres (also X-1) dies berechnet und umgesetzt. In der Regel stimmt es aber mit X-2.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Zusätzlich zu den vorherigen Aussagen zur Kalkulation hier noch einige Hinweise zur Verwendung neuer Kodes im Grouper(Überleitung). Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • Ändert sich die textliche Definition (z.B. durch Ergänzung von Mindestmerkmalen) wird dies vom Grouper in der Regel ignoriert, d.h. der Kode wird so verwendet, wie sein Vorgänger. Bei Änderungen, die eine relevante Änderung in der Anzahl der zu kodierenden Fälle nach sich ziehen würde, muss das InEK ggf. die Auswirkung dieser Änderung (Erhöhung oder Verminderung der Gesamtzahl der Bewertungsrelationen auf §21-Daten-Ebene) abschätzen und ggf. die Bezugsgröße zu korrigieren, damit es nicht auf der Gesamtebene zu Mehr- oder Mindererlösen durch diesen Effekt kommt.
    • Wird ein Kode geteilt werden beide neue Kodes verwendet, wie der ursprüngliche alte Kode. Erst im Jahr nach der Einführung liegen die neuen Kodes dann regulär im Datensatz vor, so dass sie dann wie oben bereits beschrieben für das Systemjahr X+2 kalkuliert werden können. In Ausnahmefällen wird wie von Herrn Selter beschrieben, auch schon im Jahr der Einführung eine Abfrage des InEK bei den Kalkulationshäusern durchgeführt, um den Kode bereits im nächsten Jahr verwenden zu können. Dann ist aber keine automatische Üerleitung der eigenen Daten mit den Übergangsgroupern (z.B. 2015/2016) möglich.
    • Eine Zusammenführung von Kodes (oder auch eine n:m Äderung) ist nur dann problematisch, wenn die zuvor verwendeten unterschiedlichen Kodes auch unterschiedlich verwendet wurden. Das ist wohl allerdings eher selten der Fall

    Das InEK gibt in jedem Jahr die Hinweise zur Leistungsplanung heraus, in denen unter anderem die Effekte aus den Kode-Änderungen und deren Auswirkungen für die Leistungsplanung im Rahmen der Budgetverhandlungen beschrieben werden. Ich denke, dies wäre für die Fragestellung eine relevante Quelle.

    Gruß

  • Hallo,

    Zusätzlich zu den vorherigen Aussagen zur Kalkulation hier noch einige Hinweise zur Verwendung neuer Kodes im Grouper(Überleitung). Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • Ändert sich die textliche Definition (z.B. durch Ergänzung von Mindestmerkmalen) wird dies vom Grouper in der Regel ignoriert, d.h. der Kode wird so verwendet, wie sein Vorgänger. Bei Änderungen, die eine relevante Änderung in der Anzahl der zu kodierenden Fälle nach sich ziehen würde, muss das InEK ggf. die Auswirkung dieser Änderung (Erhöhung oder Verminderung der Gesamtzahl der Bewertungsrelationen auf §21-Daten-Ebene) abschätzen und ggf. die Bezugsgröße zu korrigieren, damit es nicht auf der Gesamtebene zu Mehr- oder Mindererlösen durch diesen Effekt kommt.
    • Wird ein Kode geteilt werden beide neue Kodes verwendet, wie der ursprüngliche alte Kode. Erst im Jahr nach der Einführung liegen die neuen Kodes dann regulär im Datensatz vor, so dass sie dann wie oben bereits beschrieben für das Systemjahr X+2 kalkuliert werden können. In Ausnahmefällen wird wie von Herrn Selter beschrieben, auch schon im Jahr der Einführung eine Abfrage des InEK bei den Kalkulationshäusern durchgeführt, um den Kode bereits im nächsten Jahr verwenden zu können. Dann ist aber keine automatische Üerleitung der eigenen Daten mit den Übergangsgroupern (z.B. 2015/2016) möglich.
    • Eine Zusammenführung von Kodes (oder auch eine n:m Äderung) ist nur dann problematisch, wenn die zuvor verwendeten unterschiedlichen Kodes auch unterschiedlich verwendet wurden. Das ist wohl allerdings eher selten der Fall

    Das InEK gibt in jedem Jahr die Hinweise zur Leistungsplanung heraus, in denen unter anderem die Effekte aus den Kode-Änderungen und deren Auswirkungen für die Leistungsplanung im Rahmen der Budgetverhandlungen beschrieben werden. Ich denke, dies wäre für die Fragestellung eine relevante Quelle.

    Gruß

    Vielen Dank noch einmal!
    Ich hätte hier noch eine Nachfrage bzgl der Überleitung, die mir auch nach Lektüre von Primärliteratur nicht beantwortet wird:

    Die Migrationstabelle vom InEK gibt mir ja an, wo Fälle (aus dem Datenjahr X), die nach 'DRG X+1' in einer bestimmten DRG landen nach 'DRG X+2' landen würden (und umgekehrt).

    Inwieweit werden Änderungen der ICD/OPS in dieser Migrationstabelle mitbeachtet? Also nimmt das InEK die Fälle aus Datenjahr X mit den damals nach 'ICD X'/'OPS X' kodierten Diagnosen und Prozeduren, und guckt nach wo diese Fälle in 'DRG X+1' 'DRG X+2' landen würden oder bezieht es mit ein, dass die Fälle in X+1 oder X+2 ja was ICDs und OPSs angeht auch anders kodiert worden wären dadurch dass dann 'ICD X+1' bzw 'ICD X+2' gültig sind...

    Also wenn zB X+2 ein neuer OPS Kode aufgenommen wurde und DRG-relevanz hat und in X noch nicht kodierbar war (wenn der Kode im erwähnten Schnellverfahren mit Daten aus X+1 aufgenommen wurde)... dann führt dies ja zB zu Fallwanderungen von X+1 nach X+2 wenn die Leute mit diesem neuen OPS-Kode eine besondere DRG bekommen...
    wenn ich die Migrationstabelle von X+1 auf X+2 dann aber mit Daten von X erstelle tauchen diese Migrationsfälle ja gar nicht auf, da in X noch niemand mit diesem Kode existiert - diese Migration würde also fehlen in der Tabelle? Oder nimmt das InEK dies mit in Betracht und die entsprechende Migration wird in der Migrationstabelle von X+1 nach X+2 aufgeführt?
    Ich hoffe ich habe mich halbwegs nachvollziehbar ausgedrückt...

  • Ich weiß es nicht, mutmaße aber, dass dies im Übergangsgrouper berücksichtigt ist.
    Am besten das InEK selbst fragen.

    Gruß, krd :thumbup:

    Gruß,
    KRD :thumbup: