MDK Reform

  • Hallo,

    hier eine Interessante Neuigkeit aus dem Ärzteblatt:

    Nach der Einigung der Koalitionsfraktionen zur tiefgreifenden Veränderung des PEPP-Entgeltsystems am 18.02.2016 arbeitet das Referat 215 des Bundesgesundheitsministeriums an einem Gesetzentwurf, mit dem die beschlossenen Eckpunkte konkretisiert und umgesetzt werden sollen. Wie jetzt aus internen Kreisen bekannt wurde soll als so genanntes Huckepackverfahren im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens nun auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) grundlegend reformiert werden. Demnach würde er aus der Struktur der Krankenversicherungen herausgelöst und zukünftig als neutrale Institution, möglicherweise sogar als direkt dem Ministerium unterstellte Bundesbehörde, tätig sein. Als Gründe wurden die zusätzlichen Aufgaben des MDK genannt, die unter anderem durch das Krankenhausstrukturgesetz eingeführt wurden. Damit solle sichergestellt werden, dass beispielsweise die vom MDK durchzuführenden Qualitätskontrollen in Krankenhäusern nicht nur formal sondern nun auch organisatorisch von den monetären Interessen der Krankenversicherungen unabhängig seien und auch so wahrgenommen werden. Damit hätte man die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft ernst genommen und gelöst. Auch im Bereich der Pflege- und Krankenhausabrechnungsbegutachtung könnte dieser Schritt zu einer Verminderung der Konflikte und Widersprüche führen, ließ sich aus den Quellen entnehmen.