Einzeltherapie neben Einzelbetreuung möglich

  • Guten Tag zusammen,

    ein Kind wird den ganzen Tag pflegerisch einzelbetreut.
    In dieser Zeit führt ein Psychologe eine Einzeltherapie durch.
    Ist sowohl die Einzelbetreuung als auch die Einzeltherapie zu dokumentieren?
    Vielen Dank schon mal,
    dewag

  • Hallo dewag,

    das ist relativ klar unter dem Kode 9-693 erläutert. Dort steht "Die für die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-696 ff.) angerechnet werden"

    Eine "und" Kodierung schließt sich somit aus. Sie müssen sich hier für "oder" entscheiden. Sollten Sie aktuell PEPP anwenden und dadurch an der Schwelle zu den für die ETE relevanten Stunden stehen, so wäre sicherlich die Kodierung als Einzelbetreuung die sinnvollere.

    HG
    klauss

  • Wie verhält es sich wenn die einzelbetreute Person in Begleitung des Betreuenden an einer bsp. Ergotherapie teilnimmt?
    so könnt doch Therapeut die Einzeltherapie und der Betreuunde die 1:1 dokumentieren.?

  • Nein, da beide Leistungen beim gleichen Patienten zur gleichen Zeit in Ansatz kommen würden. Hier steht im Text zum 9-693 folgendes:
    "Die für die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-696 ff.) angerechnet werden." (wie ich schon dewag schrieb).

    Auch wenn es unterschiedliche Therapeuten sind, so wären es zur gleichen Zeit zwei unterschiedliche Leistungen. Die Möglichkeit eine Leistung für max. 2 Therapeuten in Ansatz zu bringen scheidet somit aus.

    Gruss
    klauss

  • Im Kode steht aber auch :" 1:1 Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten [...] zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut."

    Also denke ich, dass die 1:1 Betreuung durch eine Pflegekraft so beispielsweise neben einer Ergotherapie erfolgen könnte und somit nur die betreuende Person davon ausgeschlossen ist, das als TE zu dokumentieren. Sonst könnte ja der Patient an keiner Therapie teilnehmen?

  • Hallo Klauss,

    ich halte diesen Satz allerding schon auch für anders interpretierbar: "Die für die Einzelbetreuung aufgewendete Zeit.." ist die Zeit des Mitarbeiters, der die Einzelbetreuung durchführt (meines Erachtens weist der Begrifff "aufgewendet" darauf hin, dass es sich um die Mitarbeiterzeit und nicht um die Patientenzeit handelt). Die Zeit des Mitarbeiters, der die Ergotherapie durchführt (bei weiterhin notwendiger Anwesenheit des Einzelbetreuers) ist davon nicht erfasst und kann daher zusätzlich als TE koidert werden. Darauf weist auch der von "Schnabbelline" zitierte Abschnitt hin.

    Gruß

  • Ich sehe das ähnlich, wie GW. Ansonsten würde es doch bedeuten, dass Patienten mit einer 1:1 Betreuung keine weiteren (abrechenbaren) Therapien durchführen dürften (z.B. auch Familien- und Angehörigengespräche, Krisenkontakte etc.)...

  • Liebe Mitstreiter,

    gut möglich, dass dies auch anders auszulegen ist und ich hier irre. Es wäre schön, wenn eine Einrichtung, welche das PEPP anwendet, hier Auskunft geben könnte.

    Zu schnabbelline: Der Hinweis zu " 1:1 Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten [...] zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut." bezieht sich auf den Kode 9-640 aus dem Erwachsenenbereich. Leider findet sich dieser Hinweis im Bereich der KJPP nicht. (siehe Text zu 9-693). Da sich die Frage von dewag auf ein Kind bezog, ging ich von diesen OPS aus.

    Zu Kodier-Assi: Einen Ausschluss der Leistung meinte ich selbstverständlich nicht.

    Zu GW: Ihre Argumentation klingt plausibel und nachvollziehbar. Bleibt aber weiterhin die Frage nach der Auslegbarkeit bei Überprüfung durch z.B. MDK.

    Danke für die kritischen Rückmeldungen!

    Gruss
    klauss

  • Guten Morgen,

    bei uns ist diese Fragestellung derzeit auch, im Bezug auf die EKT-Behandlung, aufgetreten. Der Patient wird von der Pflegekraft zur EKT gebracht und diese bleibt auch die ganze Zeit beim Patienten und begleitet ihn dann wieder zurück auf Station.

    Unser RegMedCo würde die Kodierung der 1:1 eher entfallen lassen, da während der Behandlung ja keine direkte "akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung" vorliegt und uns der MDK den Kode sicher streichen würde und evtl. auch dann vermehrt diesen Kode prüfen wird. Wie sind da Ihre Meinungen?

    Liebe Grüße
    Psych_Code

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich war heut in der Kindertagesklinik unterwegs, und dort kam unter anderem die Frage auf, ob man im tagesklinischen Verlauf ggf. eine 1:1 Betreuung dokumentieren kann. Ich bin durchaus der Meinung, dass dies möglich sei. Gibt es dazu schon Erfahrungen?
    Wie wird das in der Praxis gehandhabt, kommt man am Tagesende nicht auf die volle Stunde, wird dann in Einzeltherapie umdokumentiert? macht das das System evt. automatisch?

    Liebe Grüße
    Schnabb