Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurze juristische Frage:
Wie bewerten Sie Behandlungsfälle, bei denen sich ein Patient notfallmäßig im Krankenhaus (ohne das Vorliegen einer Verordnung für Krankenhausbehandlung) vorstellt, aus ärztlicher Sicht auf Grundlage der erhobenen Untersuchungsergebnisse eine stationäre Aufnahme indiziert wäre, der Patient sich jedoch gegen eine stationäre Behandlung entscheidet.
Liegt hier eine Selbstentlassung = Entlassung gegen ärztlichen Rat im Sinne der Rechtsprechung des BSG vor?
Viele Grüße
Stephan Wegmann