Reine CPAP Beatmung

  • Ich denke, man muß hier auch sorgfältig schauen, ob es um CPAP oder CPAP/ASB geht, das wird nicht immer sauber getrennt.

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,
    im letzten Fall war es "Nasen-CPAP mittels High-Flow-Ventilation", welches als Beatmung anerkannt wurde. Kein ASB oder so

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (20. Juni 2017 um 09:29)

  • Ok, die mir bekannte Urteile beziehen sich nicht auf alleiniges CPAP. Das ist dann wieder eine andere Frage.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen,

    darf ich an diese schon etwas ältere Kommunikation noch einmal anschließen? Das BSG Urteil B1KR138/15 sagt aus, dass HFNC gleichwertig zu CPAP einzuordnen ist, verstehe ich das richtig? Wir beatmen vor allem Kinder mit HFNC, mit hohem Flow, oft über langen Zeitraum, auch ohne dass zuvor eine invasive Beatmung stattgefunden hat. Wir zählen den Zeitraum als Beatmungsstunden, dazu hat der MDK eine abweichende SEG-Empfehlung. Ist dieses Thema durch das BSG-Urteil nicht zu Gunsten der Krankenhausseite entschieden?

    Mag sich ein Jurist dazu äußern?

    Viele Grüße, Susanne Peter

  • Hallo Frau Peter,

    Im Fall B 1 KR 138/15 B handelt es sich nicht um ein Urteil des BSG, sondern lediglich um einen Kosten-Beschluss, nachdem die KK Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des LSG BBG zurückgenommen hat. Somit ist die Frage nicht vom BSG zu Gunsten der KH entschieden sondern von einem LSG. Aus der Begründung ergibt sich bereits, dass andere LSG dies abweichend beurteilen (LSG Saarland). Aus dem früheren Beschluss des BSG vom 10.03.2015 (B 1 KR 82/14 B) ergibt sich dann jedoch die Auffassung des BSG, wonach jedenfalls nach den DKR 2009 eine druckunterstützende CPAP-Maskenbeatmung auf einer Intensivstation bei Erwachsenen keine "maschinelle Beatmung" darstellt. Die aktuellen DKR 1001 sehen bei Säuglingen eine Zählung der Beatmungsstunden vor, wenn diese CPAP erhalten. Die DKR spricht allerdings ausdrücklich nur vom OPS 8.711.0, während HFNC mit 8-711.4 verschlüsselt wird. Streng nach dem Wortlaut also eher nicht durchsetzbar. Man könnte sich also nur auf die alte LSG-Entscheidung, wonach HFNC mit CPAP gleichzusetzen ist, berufen, ich würde aber damit rechnen, dass man dies letztlich gerichtlich durchfechten muss - mit fraglichem Ausgang... Aktuell gibt es bereits einen Antrag auf eine Ergänzung der DKR ab 2018 zur Gleichsetzung von HFNC und CPAP bei Säuglingen.

    Ein schönes WE wünscht
    RA Berbuir

  • Guten Tag zusammen,

    ich möchte das Thema vor den neuen Kodierrichtlinien für die Beatmung seit 2020 wieder aufgreifen:

    Man könnte meinen, dass meine Frage nach fast 2 Jahren neuer Regelung ziemlich spät kommt. Doch ich war mir bisher ziemlich sicher bis wir ein neues Dokumentationsprogramm für die Intensiv erhalten haben, das die Beatmungsstunden automatisch berechnet.

    So diskutiere ich nun mit dem Softwareanbieter darüber, ob reine CPAP-Beatmung seit 2020 zu den Beatmungsstunden zählt oder nicht.

    Ich bin der Meinung, dass CPAP, wie schon vor 2020, nur bis zum 6. Lebensjahr abrechenbar ist. Der Softwareanbieter meint, dass alle Beatmungsformen, auch CPAP, zu den Beatmungsstunden zählen. Das einzige Kriterium sei die Druckdifferenz.

    Also kurz und knapp: Zählt CPAP bei einer Druckdifferenz von min. 6 mbar zu den Beatmungsstunden?

    Bin gespannt auf Ihr Meinungen und Handhabungen in der Praxis.

  • Hallo,

    reines CPAP (continuous positive airway pressure) hat keine Druckdifferenz und ist Beatmung iS. der DKR. Wenn Sie eine Druckdifferenz zwischen Ein- und Ausatmung haben, dann haben Sie vielleicht CPAP/ASB mit Betonung auf ASB oder sonst eine Beatmungsform.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Dietje,

    kurzer Hinweis: E_Horndasch hat wohl versehentlich "keine" vergessen:

    ".... reines CPAP hat keine Druckdifferenz und ist "k e i n e " Beatmung i. S. der DKR". (außer bei Neugeborenen, Säuglingen, Kinder <6Jahre).

    Letztendlich ist aber seinem Beitrag im Kontext der entscheidende Trenner für Ihre Frage zu entnehmen: heutzutage werden fast ausschließlich kombinierte (CPAP-)Verfahren quasi als assistierende Beatmungsformen eingesetzt. Zum Beispiel wie oben CPAP/ASB. (kontinuierlich positiver Atemwegsdruck + augmented spontaneous breathing)

    Es gibt eine Druck- und/oder Flowunterstütung (augmented), getriggert und angepasst durch bzw. an das Spontanatemmuster der Patienten.

    Und hier entstehen in der "assistierten" (Be-)Atmung Druckdifferenzen, die in der Regel auch >6mbar betragen, somit also definitiv als Beatmungsstunden in die Berechnung eingehen.

    Ich denke, dass Ihr Softwareanbieter genau dies meint, aber fälschlicherweise, quasi im Jargon nur "CPAP" kommuniziert.

    Beste Grüße

    geoff

  • Hallo geoff, hallo E_Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Ausführung. Damit haben Sie mir sehr geholfen. Ich vermute somit auch, dass es sich um eine unsaubere Definition des Begriffs CPAP handelt.

    Liebe Grüße

  • Hallo Geoff,

    man (oder ich) soll von unterwegs nichts auf die Schnelle schreiben. Natürlich habe ich das KEINE vergessen. DANKE für die Korrektur.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    CPAP/ASB hieß das nicht früher BIPAP oder ist das noch was anderes.

    zumindest aus dem Schlaflabor kannte ich das unter BIPAP: CPAP als Basis mit dann zusätzlich höheren Drücken zur Inspiration (war oft bei den Adipösen nötig). Wäre das auch bei Differenz mindst. 6mbar als Betamung zu kodieren? (eher nicht ist ja nur während der Schlafzeit...)

    MfG

    rokka