Komplexbehandlungen und DKR P004

  • mal eine theoretische Frage an die Gemeinde:

    häufig ist es ja so, dass bei Komplexkodes alles richtig gemacht & dokumentiert wurde und dann lediglich eine Kleinigkeit fehlt, woran lt. MDK dann der gesamte Kode scheitert. Allerdings gibt es ja die DKR P004, die für alle OPS gilt und aussagt, dass wenn ein OPS aus irgendeinem Grund unterbrochen oder nicht vollendet wurde, dieser ggf. dennoch kodiert werden darf, wenn die Prozedur nahezu vollständig erbracht wurde (Nr. 4). Die Beispiele betreffen dann zwar alle operative Eingriffe, aber insbesondere der Zusatz unter Nr. 5 zeigt doch, dass die DKR für alle OPS gilt. :whistling:

    Hat das schon mal jemand erfolgreich vertreten oder bin ich hier auf dem Holzweg? ?(

    Beste Grüße
    RA Berbuir

  • Hi Berbuir,

    nice try ... ;)

    Die DKR P004 bezieht sich in allen Formulierungen und Beispielen auf invasive Eingriffe, darunter insbesondere auf Operationen.

    Die Mindestmerkmale der Komplexbehandlungen sind gemäß OPS zu erfüllen. Dabei kann diese natürlich auch diskontinuierlich erbracht werden (Stichwort "unterbrochene" Prozedur), wenn der Pat. z.B. an einzelnen Tagen nicht rehafähig ist, aber die notwendige Anzahl von Behandlungstagen bei entsprechender Therapiedichte dokumentiert erbracht wurde.

    Gruß, krd :thumbup:

    Gruß,
    KRD :thumbup:

  • Ich greife das Thema mal wieder auf, da das BSG sich demnächst mit der Problematik beschäftigen wird (leider nicht im Zusammenhang mit Komplexkodes ;) ) :

    B 1 KR 9/17 R
    Vorinstanz: LSG Hamburg, L 1 KR 13/15
    Zur Kodierung von nicht vollendeten oder unterbrochenen Prozeduren.