Guten Morgen,
kennt jemand aus dem Forum eine Entscheidung zu folgender Konstellation?
Stat. elektive Aufnahme zur geplanten OP am Folgetag. Aufgrund des komplexen Eingriffs war mit einer Verweildauer über die mVD hinausgehend zu erwarten, so das der präoperative Tag las nicht kritisch bewertet werden musste.
Am Folgetag dann aber Absage der OP aufgrund einer akuten Erkrankung des Operateurs. Entlassung des Patienten am gleichen Tag. Aktuell keine Angaben über erneute Einbestellung. Daher mögliche Fallzusammenführung aufgrund eines Partitionswechsels nicht beurteilbar.
Stationär abrechnungsfähig? - Organisationsproblem / - verschulden?
Wer trägt das Risiko der Sicherstellung der Leistungserfüllung?
Viele Grüße
Stephan Wegmann