Operateur erkrankt

  • Guten Morgen,

    kennt jemand aus dem Forum eine Entscheidung zu folgender Konstellation?

    Stat. elektive Aufnahme zur geplanten OP am Folgetag. Aufgrund des komplexen Eingriffs war mit einer Verweildauer über die mVD hinausgehend zu erwarten, so das der präoperative Tag las nicht kritisch bewertet werden musste.

    Am Folgetag dann aber Absage der OP aufgrund einer akuten Erkrankung des Operateurs. Entlassung des Patienten am gleichen Tag. Aktuell keine Angaben über erneute Einbestellung. Daher mögliche Fallzusammenführung aufgrund eines Partitionswechsels nicht beurteilbar.

    Stationär abrechnungsfähig? - Organisationsproblem / - verschulden?

    Wer trägt das Risiko der Sicherstellung der Leistungserfüllung?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,
    natürlich ist der prä-op. Tag zu streichen Sie selbst nennen KEINEN medizinischen Grund) . Damit hätten Sie am Tag der Aufnahme (Zur OP) sehen können, dass der Operateur erkrankt ist. Wo ist da ein Risiko der Sicherstellung? Mit welcher medizinischen Begründung wollen Sie den Fall stationär abrechnen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • War hier wirklich die mVD zu berücksichtigen oder elektiver Eingriff aus dem niedergelassenen Sektor??
    Sehe ansonsten das Risiko - so leid es mir tut - bei Ihnen.
    Mich würde insgesamt wundern, wenn Sie die Behandlung vollstationär abgerechnet bekommen.