Vorgespräch bei tagesklinischer Behandlung

  • Halloooo,

    bei uns kommt derzeit die Frage in den Tageskliniken auf wie "vorstationär" erbrachte Leistungen an einen Fall geknüpft werden.
    Folgendes Szenario:

    Pat kommt in die tagesklinische Behandlung und sieht in der ersten Woche weder Arzt noch Psychologen. Natürlich sehen Sie diese im Rahmen der Visite aber nicht in dem Aufwand, dass sich daraus ein OPS rekrutieren könnte. Intern gehen wir davon aus, dass aber innerhalb der ersten Woche wenigstens eine Aufnahmeuntersuchung von wenigstens 25 Minuten seitens der Ärzte stattfinden sollte. Nun berichten die Ärzte, dass diese im Rahmen eines Vorgespräches stattfindet. Diese aber weder an den eigentlichen Fall noch sonst irgendwo angeknüpft ist.

    Wie geht ihr damit um?

  • Hallo Schnabelline,

    ich denke, dass jede Leistung nur dann kodiert werden sollte, wenn sie auch erbracht wurde - und nicht dann schon, wenn sie üblicherweise zu erwarten wäre. Wenn ein ärztliches Gespräch von 25-Min Dauer stattgefunden hat, sollte ja auch kurz der Inhalt dokumentiert werden und nicht nur die Leistung erfasst werden.

    Vorstationäre Gespräche werden in unserer Klinik gesondert abgerechnet und einzeln bezahlt. Therapieeinheiten können nur bei Patienten erbracht werden die stationär oder teilstationär aufgenommen wurden:


    9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen
    Hinw.:Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden


    Gruß,

    psychodoc

  • Hallo psychodoc,

    was du schreibst ist mir schon klar, aber gucke ich mir einen solchen teilstationären Fall an, ist nirgendwo ersichtlich, dass in Vorbereitung auf die teilstationäre Aufnahme ein Gespräch oder eine Aufnahmeuntersuchung stattgefunden hat. Ich ziele auf den Diagnostikkode ab, der ja gestrichen wurde, und die sonst dafür übliche Zeit nun in TE angerechnet werden kann. Sollte der Patient dann vorstationär aufgenommen werden?

    Weiter eben noch, dass meist in der ersten Woche weder ein Arzt noch ein Psychologe am Patienten war, außer im Rahmen einer Kurzvisite. Und es erscheint mir ziemlich oberflächlich wenn Patienten die i. d. R. 35 Tage da sind, 90% Beweungs- und Ergotherapie erhalten aber kaum Psychotherapie oder ähnliches...

  • Hallo Schnabbelline,

    das sind doch zwei unterschiedlich Ebenen, die Sie hier ansprechen.

    Das Eine ist die Aufnahmeuntersuchung:
    Die Zeit für Diagnostik kann in der Tat (bei vorliegen der Kriterien) als TE erfasst werden, aber natürlich nur, wenn sie in einem entsprechenden für den OPS vorgesehenen Setting (Voll- oder Teilstationär) erbracht wird. Findet sie Vorstationär oder Ambulant statt, ist sie nicht als OPS zu dokumentieren durch die jeweilige vorstationäre oder ambulante Vergütung abgegolten.

    Das Andere ist Ihre interne Organisation ggf. Verbunden mit der Frage der medizinischen Notwendigkeit der teilstationären Behandlung. Das müssen Sie intern mit Ihren Fachleuten klären, ob die durchgeführten Therapien das Behandlungssetting rechtfertigen. Allein auf Grundlage fehlender TE (nach den Kriterien des OPS) kann man meines Erachtens dazu rein gar nichts sagen, schon gar nicht von außen.

    Gruß