Aufnahmeanlass: "Verlegung aus einem anderen Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation".

  • Guten Tag,

    zum Groupen gibt es als Aufnahmeanlass die Option "Verlegung aus einem anderen Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation". Auf der Suche nach einer Definition konnte ich bisher nirgends eine finden. Im Netzt findet man teilweise Gerichtsurteile, die strittige Fälle bescheiden. Daraus kann ich jedoch keine Antworten auf meine Fragen ableiten.

    Soweit ich das durch Grouping-Test´s ermitteln konnte, generiert die Wahl dieser Option eine abschlagsfreie DRG - trotz Unterschreitung der mittleren Verweildauer. Ich kann leider nirgends ableiten, unter welchen Voraussetzungen man zur Wahl dieser Option berechtigt ist.

    Ich bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

    beste Grüße
    BE

  • Hallo BE,

    vielleicht schauen Sie mal in der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) unter § 3 Abs. 5:

    • "Abschläge nach den Absätzen 1 bis 3 sind nur dann vorzunehmen, insofern beide an der Verlegung beteiligten Krankenhäuser dem Geltungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterliegen. Hiervon abweichend sind bei Leistungen, für die eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen den Krankenhäusern besteht, Abschläge nach Absatz 1 bis 3 vorzunehmen."

    Nach meinem Verständnis führt eine schriftliche Kooperationsvereinbarung aber gerade dazu, dass ein Verlegungsabschlag resultiert, der eigentlich nicht anzurechnen wäre, weil eines der beiden Krankenhäuser nicht dem Geltungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterliegt.


    Viele Grüße


    Medman2

  • Danke - aber den Absatz der FPV kenne ich. Leider ist das nicht die "Form der Definition", nach der ich suche. Richtig - meiner Auffassung nach ist es auch ein Widerspruch in sich, denn es ist (analog zu meinen Test´s) unstrittig, dass diese Option zur Nicht-Berechnung von Abschlägen führt.

    Verlegung (Standard) - Abschlag bei Unterschreitung der MVWD
    Verlegung (in Kooperation) - KEIN Abschlag bei Unterschreitung der MVWD

  • Guten Tag,
    liegt es am Grouper ? - in dem, mit dem ich arbeite, sind die Abschläge für beide Konstellationen ausgewiesen.
    ... die Beatmungsstunden passen nicht zu der VWD, oder?

    Einen schönen Tag noch
    D.Riechers

  • Interessanter Ansatz mit dem Grouper. Ich versuche es mal mit einem anderen Grouper ...

    Stimmt - die 150 Stunden wären in 5 Tagen nicht erreichbar ... man würde aber auch mit 100 Stunden in dieser DRG landen (>95h) ... die sind 5 Tagen erreichbar.