Guten Tag,
wir sind uns hier unsicher, wie mit folgender Fallkonstellation zu verfahren ist:
1) KH A: 01.05. - 07.05.
2) KH B: 07.05. - 10.05.
3) KH A: 10.05. - 28.05. +3 Tage
4) KH C: 28.05. - 10.06.
5) KH A: 10.06. - 24.06. +13 Tage zu 3) ABER +34 Tage zu 1)
Sind nur die Fälle 1 und 3 zusammenzuführen, oder muss auch der 5 Fall mit einbezogen werden? Letzterer wurde 13 Tagen nach Verlegung ins Krankenhaus C nach A zurückverlegt. Allerdings sind seit der ersten Verlegung ins Krankenhaus B bereits 34 Tage vergangen.
Anders gefragt: Bezieht sich der Satz aus §3 Absatz 3 FPV
ZitatPrüffrist ist immer die des ersten Falles, der die Fallzusammenführung auslöst.
nur auf die im Satz unmittelbar zuvor beschriebene Konstellation der "kombinierten Fallzusammenführung":
ZitatKombinierte Fallzusammenführungen wegen Rückverlegung in Verbindung mit Wiederaufnahmen sind möglich.
???
Oder gilt die Einschränkung der Prüffrist auf den ersten Fall auch bei mehreren konsekutiven Verlegungen mit Rückverlegung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
B. Liebermann