Hallo zusammen,
Prüfauftrag war: "Notwendigkeit und Dauer" sowie "Wurden die 301er Daten korrekt übermittelt".
Der MDK kommt zum Ergebnis, dass alles in Ordnung ist, es erfolgt keine Minderung der Rechnung.
Allerdings bemängelt er das Fehlen einer (unbedeutenden) Nebendiagnose (Zxxx), die zwar im Arztbrief erwähnt wird aber nicht an die KK übermittelt worden ist.
Mit der Begründung einer nicht vollständigen Datenübermittlung lehnt die KK nun die Zahlung der Aufwandspauschale ab.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- ist "korrekte Übermittlung der 301er Daten" ein zulässiger Prüfgrund?
- gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der die KK die Aufwandspauschale einbehalten kann, trotz fehlender Rechnungsminderung?
- gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der wir die Zahlung einfordern können?
Vielen Dank & viele Grüße
NV