Abrechnung von Komplexkodes

  • Guten Morgen,

    ich schlage mich hier mit einer Frage rum, die wahrscheinlich recht einfach zu beantworten ist:
    Muss ich, wenn ich einen Komplexkode erstmalig abrechnen will, dieses bei den KK anzeigen? (Die Strukturmerkmale werden erfüllt)

    Danke und Grüße aus Halle!

  • Guten Morgen,
    wenn die Strukturvoraussetzungen erfüllt sind und die Leistung zu Ihrem Versorgungsauftrag gehört, muss diese m.E. nicht vor der Abrechnung angezeigt werden.
    Evtl. gibt es Nachfragen, da die Leistung bisher nicht vereinbart wurde.
    Gruß
    S. Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ...und Sie können sich wahrscheinlich darauf einrichten, dass eine "Strukturmerkmalsprüfung" Vorort vom MDK angemeldet werden wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank!
    Auf die Strukturprüfung bin ich (momentan zumindest mental) vorbereitet.
    Kann ich zur Abrechenbarkeit, ohne diese vorher anzuzeigen, irgendeine Grundlage heranziehen, aus der ich zitieren kann? Oder einfach gesagt: gibt's das irgendwo auch schriftlich? :)

    VG
    G. Grimm

  • Hallo,

    Sie rechnen ja den OPS nicht ab, sondern kodieren eine unter den angegebenen Voraussetzungen erbrachte Leistung als Prozedur. Gemäß DKR P001 müssen alle relevanten Prozeduren kodiert werden. Daraus resultiert dann die Abrechnung als DRG

    Gruß