Fehlbelegung bei belegärztlicher OP - Was ist abrechenbar ?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich benötige Support bei der folgenden Frage und finde in mydrg keine aktuellen Hinweise.

    HNO - Fall in der Belegabteilung wird als primäre Fehlbelegung bewertet. - Was kann ich abrechnen ?

    KV - Anteil durch den Beleger?

    Krankenhaus nur die Anästhesieleistung ??

    Oder gibt es dann mittlerweile andere Wege / Möglichkeiten?

    LIebe Grüße

    Biene

  • Guten Morgen,

    das war eigentlich immer so der "worste case" der eintreten konnte. Uns als KH stand eigentlich dann immer nur die Anästhesiepauschale zu.

    Viele Grüße.

  • Hallo,
    wie rechnen Sie denn eine von vornherein geplante und durchgeführte AOP ab? Und genau so sollte dann nach festgestellter primäre Fehlbelegung auch abgerechnet werden.
    Gruß
    zakspeed