Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige Support bei der folgenden Frage und finde in mydrg keine aktuellen Hinweise.
HNO - Fall in der Belegabteilung wird als primäre Fehlbelegung bewertet. - Was kann ich abrechnen ?
KV - Anteil durch den Beleger?
Krankenhaus nur die Anästhesieleistung ??
Oder gibt es dann mittlerweile andere Wege / Möglichkeiten?
LIebe Grüße
Biene