Hallo Forum,
auch wenn das Thema schon oft diskutiert wurde: eine klare Lösung habe ich noch nicht gefunden.
Also: wie rechnen DRG-Häuser Fälle mit nachstationärer Behandlung ab?
1. Wird die Rechnung zurückgehalten bis max. 14 Tage nach Entlassung?
2. oder wird wie üblich (< 3 Tage) abgerechnet und die evtl. poststationär erbrachten Prozeduren verfallen?
3. Können / müssen / dürfen nachstat. anfallende (evtl. relevante) Prozeduren mitgruppiert werden?
...bin mal gespannt!
Viele Grüße
PB