Nachstationär - wie abrechnen??

  • Hallo Forum,

    auch wenn das Thema schon oft diskutiert wurde: eine klare Lösung habe ich noch nicht gefunden.

    Also: wie rechnen DRG-Häuser Fälle mit nachstationärer Behandlung ab?

    1. Wird die Rechnung zurückgehalten bis max. 14 Tage nach Entlassung?
    2. oder wird wie üblich (< 3 Tage) abgerechnet und die evtl. poststationär erbrachten Prozeduren verfallen?
    3. Können / müssen / dürfen nachstat. anfallende (evtl. relevante) Prozeduren mitgruppiert werden?

    ...bin mal gespannt!

    Viele Grüße
    PB

  • Hallo Herr Brenk,

    die aufgeworfenen Fragen finde ich Klasse,

    da die poststationären Termine allem Anschein nach als je ein Tag innerhalb der GVD gerechnetw erden, braucht man sich bezüglich der zu frühen Rechnung keine Gedanken zu machen es ist alles inklusive, erst nach Überschreiten der GVD wird nach §115a SGBV abgerechnet.

    Bezüglich "3." liegt Streit in der Luft. Das InEK bzw. der Schlichtungsausschuß - so er zustande kommt - oder die Sozialgerichte werden also noch viel zu tun bekommen.

    Meinem Empfinden nach müßte alles was innerhalb der Abrechnungsperiode einer DRG-fällt auch berücksichtigt werden können, also auch weitere - versteckte Diagnosen, die nach "Analyse" den primären stationären Aufenthalt begründet haben könnten. Dann wäre es natürlich gut, mit der Rechnung noch etwas zu warten.

    mal sehen, was kommt

    winterth