Hallo,
hab schon gesucht, aber bisher noch kein passendes Thema hier gefunden.
Mit Streichung des Kodes zur Diagnostik und dem wunderbaren Nachsatz "die dafür aufgewendete Zeit kann jetzt zu TE hinzugezogen werden" Anfang des Jahres, gibt es neuerdings bei uns ein paar Problemchen.
Zur Erinnerung im Code stand: "[...]Es werden im diagnostischen Einzelkontakt [...] folgende Leistungen erbracht: ausführliche ärztliche oder psychologische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese [...]"
Ich persönlich bin der Meinung, dass so etwas zum Aufnahmeprozedere gehört, aber dennoch die dafür aufgewendete Zeit als Therapieeinheit geschrieben werden kann.
Wie seht ihr das? Teilt ihr die Zeiten strikt ab nach Aufnahmeuntersuchung und Anamnesegespräch?
Für Antworten und Ideen bin ich sehr dankbar
Liebe Grüße
Schnabb