Anamnesegespräch/ Aufnahmeuntersuchung

  • Hallo,
    hab schon gesucht, aber bisher noch kein passendes Thema hier gefunden.
    Mit Streichung des Kodes zur Diagnostik und dem wunderbaren Nachsatz "die dafür aufgewendete Zeit kann jetzt zu TE hinzugezogen werden" Anfang des Jahres, gibt es neuerdings bei uns ein paar Problemchen.
    Zur Erinnerung im Code stand: "[...]Es werden im diagnostischen Einzelkontakt [...] folgende Leistungen erbracht: ausführliche ärztliche oder psychologische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese [...]"

    Ich persönlich bin der Meinung, dass so etwas zum Aufnahmeprozedere gehört, aber dennoch die dafür aufgewendete Zeit als Therapieeinheit geschrieben werden kann.

    Wie seht ihr das? Teilt ihr die Zeiten strikt ab nach Aufnahmeuntersuchung und Anamnesegespräch?
    Für Antworten und Ideen bin ich sehr dankbar :)

    Liebe Grüße
    Schnabb

  • Hallo Schnabbelline,

    wir machen das auch so wie du es dir vorstellst und rechnen die Zeiten gleich zusammen als Einzeltherapie ab. ;)

    Liebe Grüße
    Psych_Code

  • Guten Tag,
    bei uns wird generell getrennt zwischen Aufnahmegespräch und intensiver Diagnostik. Reguläre Aufnahmeuntersuchungen, -gespräche, Visiten, Entlassgespräche und und und werden grundsätzlich bei uns nicht als anrechenbare Leistung dokumentiert.
    Anders verhält es sich mit den intensiven Untersuchungen, die bislang unter den Diagnostik-Kode gefallen sind. Diese werden OPS-konform als Leistung mit angerechnet.

    Unserer Ansicht nach ist eine ausführliche Anamnesearbeit während der Aufnahme überhaupt nicht möglich. Dafür braucht es deutlich mehr Zeit.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.