Hallo liebe Forumsteilnehmer,ichhabe eine kurze Frage, auf die ich in der Suche nichts Aktuelles gefunden habeund hoffe nun auf einen kurzen Denkanstoß ...Inden Kodierrichtlinien wird der beatmungsfreie Zeitraum wie folgt definiert: · Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmetwurden: 24 Stunden;
· FürPatienten, die (inklusive Entwöhnung) mehrals 7 Tagebeatmet wurden: 36Stunden
Meine Frage ist nun, ist das auf die Beatmungsdauer 1. imeigenen Haus oder 2. auf den Patienten bezogen? Aktuell haben wir einenverlegten Patienten, der bereits im verlegenden KH lange beatmet wurde und nun seit 2 Tagen inunserer Klinik auf Intensivstation liegt. Nun lag ein beatmungsfreier Intervallvon 24 h vor, danach wurde der Patient erneut instabil und beatmet. Nun sind wir uns unschlüssig: Wenn ich Kodierrichtlinieauf das eigene Haus beziehe: = weniger 7 Tage beatmet --> Beginn neuer Intervall(24h werden nicht angerechnet).Wenn ich Kodierrichtlinie auf den Patienten beziehe: = Patientwar mehr als 7 Tage beatmet: = erneute Beatmung innerhalb 36 Stunden =kein neuer Intervall, sondern durchgängige Berechnung (24h werden angerechnet).Ich freue mich auf eine kurze Rückinfo; gern auch miteinem Hinweis, wo dieser Fall ggf. schon einmal schriftlich festgehalten wurde. Ich bedanke mich vorab herzlich und wünsche eine schöneWoche! LGNiZim