Beatmungsdauer - Verlegung - Beatmungsfreies Intervall 24h/36h

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,ichhabe eine kurze Frage, auf die ich in der Suche nichts Aktuelles gefunden habeund hoffe nun auf einen kurzen Denkanstoß ...Inden Kodierrichtlinien wird der beatmungsfreie Zeitraum wie folgt definiert: · Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmetwurden: 24 Stunden;
    · FürPatienten, die (inklusive Entwöhnung) mehrals 7 Tagebeatmet wurden: 36Stunden

    Meine Frage ist nun, ist das auf die Beatmungsdauer 1. imeigenen Haus oder 2. auf den Patienten bezogen? ?( Aktuell haben wir einenverlegten Patienten, der bereits im verlegenden KH lange beatmet wurde und nun seit 2 Tagen inunserer Klinik auf Intensivstation liegt. Nun lag ein beatmungsfreier Intervallvon 24 h vor, danach wurde der Patient erneut instabil und beatmet. Nun sind wir uns unschlüssig: Wenn ich Kodierrichtlinieauf das eigene Haus beziehe: = weniger 7 Tage beatmet --> Beginn neuer Intervall(24h werden nicht angerechnet).Wenn ich Kodierrichtlinie auf den Patienten beziehe: = Patientwar mehr als 7 Tage beatmet: = erneute Beatmung innerhalb 36 Stunden =kein neuer Intervall, sondern durchgängige Berechnung (24h werden angerechnet).Ich freue mich auf eine kurze Rückinfo; gern auch miteinem Hinweis, wo dieser Fall ggf. schon einmal schriftlich festgehalten wurde. Ich bedanke mich vorab herzlich und wünsche eine schöneWoche! LGNiZim



  • Hallo,

    Sie können selbstverständlich nur die eigens erbrachten Beatmungsleistungen und den klinischen IST-Zustand in Ihre Kodierung mit einbeziehen.

    DKR 2016, S. 102: "Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden."

    Somit können keine Eventualitäten aus dem Voraufenthalt berücksichtigt werden.

    Viele Grüße.

  • Hallo NiZim,

    Ihr geschilderter Fall wird in der DKR 1001l Maschinelle Beatmung geregelt.

    Verlegte Patienten
    Beatmete und/oder intubierte Patienten
    Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung: Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:
    - für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70),
    - für die Tracheostomie (5-311; 5-312),
    - für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen
    (8-711),
    wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.
    Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden. Wenn ein nicht beatmeter intubierter Patient verlegt wird, kodiert das verlegende Krankenhaus den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70) sowie ggf. die Tracheostomie (5-311; 5-312).
    Das aufnehmende Krankenhaus kodiert diese bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal.

    Es zählt nur die Beatmungsdauer in Ihrem Haus.

    MFG

    MedCo-Smutje

  • Hallo,

    ich denke, es ist klar, dass nur die Beatmungsdauer im eigenen Haus gezählt werden kann. Aber die Frage, ob der Patient nach 24 oder nach 36 Stunden als respiratorisch stabil gilt, hängt doch am Patienten und nicht an der Klinik, in der er beatmet wird. Der Pat. war also vor dem geplanten Weaning-Ende mehr als 7 Tage beatmet und wurde innerhalb <36 Stunden wieder beatmungspflichtig; damit ist für mich das Weaning missglückt und das beatmungsfreie Intervall ist auch zu zählen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    ich bin hier mit kodierer2905. Die Bewertung des bisherigen Weaning-Verlaufs im verlegenden Krankenhaus ist nicht die Anrechnung der Beatmungsstunden von dort.
    Ein anderes einfaches Beispiel, wo die Daten des Patienten aus einem anderen Aufenthalt und/oder aus einer anderen Einrichtung hinzuzuziehen wären, - Kodierung der chronischen Nierenkrankheit (Übersicht der Werte über 3 Monate).
    Gruß
    GenS

  • Hallo;

    ich bin beruhigt, dass die Überlegung auch von anderen Forumsteilnehmern so nachvollzogen werden kann :D . (Kodierer2905 hat das Problem schön zusammengefasst!)
    Dankeschön für Ihre Antworten. Schöne Restwoche!

    LG NiZim

  • Ich finde es auch sehr interessant, dass die DKR teilweise noch soviel Interpretationsspielraum lassen und vor allem im Bereich der sehr teuren Beatmungsstunden...

  • Hallo,

    für alle Interessierten, falls noch nicht bekannt:


    LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 4054/15


    Während der Zeit des Übergangs von der maschinellen Beatmung zur Spontanatmung (Entwöhnungsphase) zählten im Jahr 2011 auch beatmungsfreie Intervalle zur Gesamtbeatmungszeit. Aus den Regelungen in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2011 zu "Berechnung und Dauer der Beatmung" lässt sich nicht ableiten, dass für eine Entwöhnung mindestens eine vorhergehende 24-stündige Beatmung stattgefunden haben muss.

  • Hallo zusammen,

    ich möchte das Thema aus aktuellem Anlass nochmal aufgreifen.

    Bei uns entstehen wegen der neu eingeführten OPS zum Weaning (8-718) gerade wieder heftige Diskussionen bzgl. der Anrechenbarkeit von Beatmungsstunden und -pausen im Falle einer Verlegung.


    Wir haben viele Patienten, die uns zum Weaning zuverlegt werden und zu diesem Zeitpunkt auch nur noch diskontinuierlich beatmet sind.

    Ein nicht unerheblicher Teil dieser Patienten bleibt bei kumulativer Zählung der Beatmungsstunden <96h, eine zusätzliche Kodierung des OPS 8-718 entfällt danach.

    Werden jedoch im o. g. Sinne (Verlegung von Klinik A im Status "Weaning" nach vorhergehender dortiger längerfristiger kontinuierlicher Beatmung ) die Beatmungsstunden + Pausen kontinuierlich bis zum Erreichen durchgezählt, entsteht eine gänzlich andere Situation.

    Nach meinem Wissen gibt es bis auf die obigen Betrachtungen und Sichtweisen in diesem Thread noch nichts Weiteres, auf das man sich im Streitfall mit MdK/Kassen berufen könnte (Gerichtsurteil, Stellungnahme DIMDI o. ä., Kodierempfehlung).

    Ich möchte hier nicht eine erneute grundsätzliche Diskussion über das leidige Thema "Anrechenbarkeit von Beatmungspausen" aufmachen, sondern mich interessieren Eure Erfahrungen oder Kenntnisse zur Problematik bei Verlegung von Klinik A nach B und fortgeführter diskontinuierlicher (Weaning-)Beatmung.

    Beste Grüße

    geoff

  • Hallo zusammen,

    ich hole diesen Thread nochmal hoch ...

    Gibt es tatsächlich keine Erfahrungen/Verlautbarunge in der o. g. Problematik?

    Pat. wird im Stadium Weaning von Klinik A nach B verlegt - Weaning wird in Klinik B fortgeführt - müssen hier die Beatmungsstunden diskontinuierlich gerechnet werden da quasi "neuer Fall ohne vorausgehende kontinuierliche Beatmung"?

    Oder behandelt man dies als "einen durchgehenden" Fall und rechnet beispielsweise in Kenntnis der vorhergehenden Beatmungsphasen und -pausen in KLinik A auch evtl. weiter durchgehend kontinuierlich ab, bis dass eine Pause 24/36h eintritt?

    Beste Grüsse

    geoff