• Hallo in die Runde.
    Hoffe jemand kann mir eine Antwort geben. Ist es richtig, das ein Pat. nicht zwingend höheren Alters sein muss (was heißt eigentlich alt, gibt es eine Altergrenze, ab wann man G einstuft), um in die zum Bsp. G4 zu bekommen. Wenn er jetzt einen BMI über 40 hat, dazu einen Diabetes und in den ATL´s Unterstützung braucht, da sich nicht allein waschen kann, ein extra Bett für Schwergewichtige bekommt, kann man ihn durchaus in die G4 einstufen oder muss er dazu noch höheren Alters sein? :?:

  • Hallo ck-pku,

    ich kenne die Empfehlung, finde sie jedoch nicht gaaanz aussagekräftig. Kann ich denn einen sehr adipösen, der etliche Nebenerkrankungen hat und ständig Hilfe braucht denn durchaus in G einstufen um den Pflegeaufwand abzubilden?
    Danke

  • Hallo KodiererHGW,

    ohne den Fall zu kennen, kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten.

    Allerdings stellt sich mir zunächst die Frage nach der psychiatrischen Grund-Erkrankung. Adipositas ist ja eine endokrine, Ernährungs- bzw. Stoffwechselerkrankung.

    Weiterhin verstehe ich noch nicht, was Sie so zum Behandlungsbereich G drängt, denn es gäbe ja auch A4...
    Als Faustregel, so habe ich es einst gelernt, gilt für den Behandlungsbereich G eine Altersgrenze von ca. 65 Jahren, wenn man jedoch im früheren Alter an einer Erkrankung leidet, die eher dem G-Bereich zugeordnet wird (z.B. dementielle Erkrankungen, schwerwiegende Erkrankungen, die das ZNS betreffen [s. o.g. Bsp. 2]), so ist in diesen Fällen die Verwendung des Behandlungsbereichs G zulässig. Sonst nimmt man halt A4 (bzw. S4).

    Ich hoffe, dass Ihnen das weiterhilft.

    MfG,

    ck-pku