Liebe Forums-Mitglieder,
zu folgender Konstellation wären wir an Ihrer Meinung und evtl. Anregungen interessiert:
Im Fall von MDK-Prüfungen der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung bekommen wir seit ca. einem halben Jahr das ZE abgelehnt, mit folgender Begründung:
"Es können bei der pflegerischen Gesprächsführung nicht die angegebenen Zeiten nachvollzogen werden.Gespräche über ca. 10 Minuten Dauer sind ohne dokumentierte Gesprächsinhalte nicht nachvollziehbar. Auf dem Nachweisbogen über Gesprächsführung , dem Pflegebericht und auf der Patientenkurve erfolgt keine genaue Dokumentation, welche eine separate palliativmedizinische Gesprächsführung mit Inhalten nachvollziehen lässt. "
Der oben erwähnte Nachweisbogen wurde von uns aber so gestaltet, das darauf "Gespräch über Krankheit, Verlauf, Zukunft, Ängste, ... angegeben (durch ankreuzen) werden.
Unserer Meinung nach müsste das vollkommen ausreichend dokumentiert sein, da lt. OPS 8-982.- nirgendwo derartige Forderungen nachzuvollziehen sind.
Wir hoffen, dass uns zu diesem Thema jemand Tipps geben kann.
Vielen Dank!
KodiGR