Akten für MDK-Prüfung bei der PVS

  • Hallo allerseits,

    hat jemand im Forum Erfahrung mit folgender Problematik?

    Aktuell befinden sich 2 Akten (gleicher Patient) bei der Privatärztlichen Verrechnungsstelle, da der Patient privat zusatzversichert ist. Nun liegt mir für den Fall eine MDK-Prüfung vor und die Akten kommen nicht mehr rechtzeitig vor Fristende wieder zurück.

    Wie wird in anderen Kliniken mit diesem Problem umgegangen? Eine Fristverlängerung beim MDK könne ich vergessen laut Kostenträger...
    Und aus den Sekretariaten bekommt man zur Antwort, dass da alle 14 Tage ein Fahrer ins Haus kommt und die Akten bringt und holt und der nächste Termin sei erst am 30.06., das ist allerdings zu spät. ;(

    Vielen Dank für sämtliche Infos und ein schönes Wochenende!

  • Hallo,
    da haben Sie ein Organisationsproblem innerhalb des Hauses. Wenn Sie Akten außer Haus geben, bei denen eine Prüfanzeige fristgerecht eingegangen ist werden Sie wohl entsprechend Lehrgeld zahlen müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Luna,
    vielleicht erklären Sie Ihren Sekretärinnen, um welchen Betrag es da geht, dann findet sich vielleicht doch ein Fahrer.
    Und in der Zukunft würde ich die Privat-Akten bis Ablauf der Frist halt nicht weggeben. PVS kann bis 2 Jahre nach Leistungserbringung abgerechnet werden.
    Viele Grüße
    Anne

  • Hallo Luna,

    ich kenne mich mit den Bestimmungen zur PVS nicht aus. Mich wundert es nur, dass die original Akten zur PVS gegeben wurden. Ist es Pflicht die original Akten zur PVS zu geben? Ich kenne es nur so das nach Extern nur eine Kopie der Akte geben wird.

    Freundliche Grüße
    Thomas

  • Moin,

    also bei uns ist es so, dass, sobald eine Prüfanzeige vorliegt, geschaut wird ob die zur externen Abrechnung ist. Wenn ja, wird dort angerufen und die ziehen die Akte vor und schicken sie uns zu.

    Klappt innerhalb von einer Woche.

    Was nicht geht, ist abzuwarten, bis alles seinen normalen Lauf genommen hat. Vielleicht sollten Sie auch den Vertrag mit der Abrechnungsstelle prüfen, ob dort ein Passus enthalten ist, dass die Akten bei Bedarf zugeschickt werden müssen.
    Wenn das nicht drin steht, haben sowohl Medizincontrolling als auch Geschäftsführung bei Ihnen gepennt.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA