Geplante Wiederaufnahme? Wochenend-Entlassung

  • Hallo zusammen!
    Folgende Frage habe ich: Patient wird für zwei Tage mit der Diagnose
    I77.1 aufgenommen. Die Prozedur lautet 3-605 Arteriographie. Am zweiten Tag (Freitag) wird der Patient entlassen und am Montag mit der selben Diagnose zur perkutanen transluminalen Angioplastie 8-8360B
    wieder aufgenommen. Für den ersten Aufenthalt wird die F65B und für den zweiten die F14C abgerechnet. Meiner Meinung nach dürfte hier nur die F14C abgerechnet werden, da die Aufenthalte zusammengefasst werden müssten. Das Krankenhaus spricht von 2 eigenständigen Behandlungsfällen?
    Wer kann mir helfen? Wäre für jede Antwort sehr dankbar.
    Schönen Gruß und schon jetzt schönes Wochenende allen.
    DieterDRG
    :bounce:

  • mOIN MOIN
    iCH BIN DER mEINUNG DASS BEIDE aUFENTHALTE ZUSAMMENGEFASST WERDEN MÜSSEN;DA DER ZWEITE AUFENTHALT IN DIE GRENZVERWEILDAUER DES ERSTEN FÄLLT:
    eNTSCHULDIGUNG FÜR DAS SELTSAME sCHRIFTBILD ; KOMME NOCH NICHT SO GUT MIT DIESEM INSTRUMENT ZURECHT
    mIST SOGAR DAS MIT DEN sMILEYS GEHT NICHT
    SCHÖNES wOCHENENDE
    TANJA [list]

  • Hallo DieterDRG,

    ich bin auch der Meinung, dass die erste DRG F65B wieder aufgemacht werden muss (2. Aufenthalt innerhalb der GVD des 1. Aufenthaltes). Bei entsprechender Kodierung läuft der komplette Fall am Ende eh in die DRG F14C.

    Schöne Grüße aus dem bewölkten Unterfranken,

    B. Hümmler

  • Hallo DieterDRG,

    die WA ohne Komplikation sind nicht definitiv geregelt. WA mit Komplikation (was ist eine? Rot-Grün sagt jetzt: im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung) führt zur Neueinstufung und Abrechnung nur einer DRG. Die Interpretation der BWKG bei WA ohne Kompl. lautet: zwei DRG sind abrechenbar. Aber ob es einen Konsens gibt ist fraglich. Ich persönlich entscheide nach Prüfung jedes Einzelfalles z.B. an Hand der Höhe der Entgelte. Reden Sie mit den MA im KH. Die PTA war z.B. in SE 20.01 mit über 4.000 Punkten (entsprechend 2410 € in 2002) bewertet und bezahlt. Dazu kamen die Pflegesätze. Ist jetzt mehr od. weniger verlangt worden? Sind die DRG realistisch bewertet? So viele Fragen sind offen!
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    es wird eindeutig von Komplikationen gesprochen, nicht von Behandlungen, die sich aus einem Untersuchungsergebnis ergeben. Die Frage ist natürlich, wieweit man sich fragen lassen muss, warum die PTA nicht gleich in Zusammenhang mit der Angio gemacht wurde.
    Das Problem kommt letztendlich oft vor, wenn wir z.B. bei Pat. einen Colontu. diagnostizieren und nochmal für einige Tage nach Hause lassen, weil die OP-Kapazitäten eine OP erst in z.B. einer Woche zulassen. Die Kassen werden auch Fragen stellen, warum eine bestimmte Diagnostik stationär gemacht wurde und nicht ambulant. Es gibt genug Grund zum Streit :kong: und zum Anstellen weiterer :mdk: MDK-Mitarbeiter!!

    MR

    M.Rost

  • Guten Abend,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    die WA ohne Komplikation sind nicht definitiv geregelt

    sorry, Herr Konzelmann, aber: Doch, das sind sie. Der sattsam bekannte Paragraph (8-5 KHEntgG) spricht nur von Wiederaufnahmen nicht mit sondern WEGEN Komplikationen, und von nichts anderem. Wenn Sie meinen, dass da nicht drinsteht, dass bei WA OHNE Komplikation sehr wohl eine 2. DRG abgerechnet werden kann, haben Sie recht. Aber es steht auch nicht im KHEntgG, dass bei Rothaarigen, die erstmals aufgenommen werden, eine eigene DRG abgerechnet werden darf. Sie darf trotzdem.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    PS - viel spannender und mE wirklich nicht so richtig geregelt finde ich die Frage Fallzusammenfassung bei WA+Kompl oder Nullrechnung für die 2. DRG?

    [b]PPS - ein so bewusster Fallsplit wie in Ihrem Beispiel kann natürlich schon Probleme machen. Die Kasse könnte (nicht ganz zu Unrecht) der Ansicht sein, beim ersten Aufenthalt habe es sich um eine primäre Fehlbelegung gehandelt, da Diagnostik und Intervention sehr wohl in einem Aufenthalt laufen können und ein solches rationales Vorgehen auch von einem KH erwartet werden kann.
    Im Ergebnis also dasselbe, aber man darf hier m.E. nicht mit dem KHEntgG argumentieren, denn das gibt hier keine Zusammenlegung her.

  • Hallo Herr Jacobs,

    vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt: es gibt keinen Konsens darüber, wie mit solchen geplanten WA verfahren werden muß. Die BWKG- (und z.B. auch die NKG- in KU 5/2003) -Interpretation lautet, es können zwei DRG abgerechnet werden, die KK sagen: bitte nur einen Fall abrechnen. Bis die Verfahrensweise endgültig geregelt ist (ich beziehe mich nicht auf das Gesetz, sondern auf neue Abrechnungsregeln o.ä.), verfahre ich pragmatisch: ich versuche, beide DRG abzurechnen. Wenn die KK reklamiert, versuche ich zu erklären, warum WA notwendig war, oder versuche einen Kompromiß zu erreichen (z.B. niedrigere Stufe der zweiten DRG).

    Hallo Herr Rost,

    Streit bringt m.E. nichts Gutes!

    Bei WA wegen Kompl. muß die erste DRG-Rechnung storniert und mit allen Daten (ICD, OPS, Gesamt-Verweildauer) eine neue DRG erzeugt werden, die dann eine höhere Stufe haben kann, aber nicht muß (siehe a.a.O.). Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden? Auch ich bin für jeden Hinweis od. Korrektur dankbar!
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Bei WA wegen Kompl. muß die erste DRG-Rechnung storniert und mit allen Daten (ICD, OPS, Gesamt-Verweildauer) eine neue DRG erzeugt werden, die dann eine höhere Stufe haben kann, aber nicht muß (siehe a.a.O.).


    Hallo Herr Konzelmann,

    ich habe den Eindruck, Sie werfen hier die Abrechnungsregel zur Wiederaufnahme wegen einer Komplikation in einen Topf mit der Regel zur Rückverlegung. Wie Herr Jacobs schon schrieb: unklar ist, ob eine Komplettgruppierung beider Aufenthalte oder eine zweite DRG mit Rechnungsbetrag über null Euro erzeugt werden muss. Handelt es sich bei Ihrer Lösung mit der Neugruppierung um einen mit den örtlichen Krankenkassen vereinbarten Abrechnungsmodus? Wenn ja, welche Komplikationsdefinition steckt dahinter?

    Für sachdienliche Hinweise ebenfalls dankbar

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Schmitt:
    ich habe den Eindruck, Sie werfen hier die Abrechnungsregel zur Wiederaufnahme wegen einer Komplikation in einen Topf mit der Regel zur Rückverlegung. Wie Herr Jacobs schon schrieb: unklar ist, ob eine Komplettgruppierung beider Aufenthalte oder eine zweite DRG mit Rechnungsbetrag über null Euro erzeugt werden muss.

    Dieses Thema hatten wir schon einmal hier. Allerdings wurde es auch seinerzeit nach meinem Empfinden nicht abschließend geklärt, jedenfalls habe ich bisher keine rechtsverbindliche schriftliche Regelung zu den Wiederaufnahmen gesehen.

    In Bezug auf den Beispielfall schließe ich mich der Meinung von Herrn Jacobs an: Es handelt sich hier nicht um eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen im Sinne des KHEntG, aber das KH muss sich fragen lassen, warum es den Fall splittet. Es ist zumindest ungeschickt, den Patienten nur nach einem Wochenende wieder aufzunehmen, denn hier liegen wirklich organisatorische statt medizinische Gründe nahe.

    (Das soll kein Plädoyer für ein (geschickteres) Fallsplitting sein, denn im Interesse von Patienten und Gesundheitskosten ist sicherlich eine rasche und wenn möglich nahtlose Behandlung im Anschluss an die Diagnostik. Wenn allerdings deutlich weniger Betten als bisher für erforderlich gehalten werden, dann wird dies auch zu einem Rückstau und Fallsplit aufgrund fehlender Kapazitäten führen. Das wäre dann allerdings kaum den Krankenhäusern anzulasten)

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Reisch:
    Es ist zumindest ungeschickt, den Patienten nur nach einem Wochenende wieder aufzunehmen, denn hier liegen wirklich organisatorische statt medizinische Gründe nahe.

    (Das soll kein Plädoyer für ein (geschickteres) Fallsplitting sein....)

    In diesem Zusammenhang ist ein Artikel aus den heutigen News interessant, siehe hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    ich verweise nochmals auf den Artikel "Komplizierte Wiederaufnahmen" in der KU (Krankenhaus Umschau) 5/2003 von Engelke und Fricke (Niedersächsische Krankenhausgesellschaft), die "Erste Zweifelsfragen bei der Abrechnung von DRGs" zu klären suchen, indem sie "Die Lücke" sinngemäß auszufüllen versuchen. Kommt jemand zu anderen Resultaten?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.