Geplante Wiederaufnahme? Wochenend-Entlassung

  • Hallo,

    zumindest bei den Krankenkassen besteht Konsens zum Verfahren bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen: Es ist keine neue DRG zu berechnen und auch nichts zu stornieren. Für den 2. Fall wird, solange die OGVD der DRG des ersten Falls nicht überschritten ist, ein Entgelt mit dem Betrag 0 Euro gemeldet (Entgeltschlüssel "70999999") Ist die OGVD überschritten, wird der entprechende Entgeltschlüssel (71...) mit der Anzahl der Tage gemeldet.

    Siehe dazu auch: GKV-Abrechnungsleitfaden (S.22)

  • Hallo Herr Niemann,

    das ist für KH nicht rechtsverbindlich. Es kann nicht sein, daß die Komplikation nicht zu einem evtl. höheren Entgelt führt, nur weil der Patient entlassen war (s.o.g. Artikel). Wir benötigen zwischen KH und KK konsentierte Abrechnungsregeln. Auf diese verlasse ich mich dann.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Also zu dem ganzen Thema Kassenleitfaden usw. gibt es jetzt auch eine veröffentlichte Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft NRW, die sicher für die meisten anderen Landeskrankenhausgesellschaften gültig ist.
    Genügend Diskussionsstoff...
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Hallo liebes Forum,

    muß mich mal mit einer eigenen Frage hinter dran hängen, die mir beim Lesen kam. Wie ist das denn in folgenden Fällen:

    1.) Eine Frau kommt wegen PMP, wird kürettiert, geht heim (geht bei uns noch nicht ambulant). Drei Tage später kommt der histologische Befund: Corpus-Carcinom. Die Frau wird also, sobald OP-Kapazität vorhanden, wieder aufgenommen und entsprechend operiert. Sind das jetzt zwei Fälle oder ein Fall mit Wiederaufnahme??

    2.) Die "leidige" Geburtshilfe (leidig übrigens nur wegen der Verschlüsselung, vorher fand ich den Teil meiner Arbeit immer recht schön): Eine Frau kommt einige Tage vor ET mit beginnenden Wehen, wird aufgenommen, nach einigen Stunden sistieren die Wehen, die Frau geht wieder heim und kommt dann nach einigen Tagen wieder zur Geburt.
    Ein Fall (DRG O60D o.ä.) oder zusätzlich zweiter Fall mit vorgeburtlicher Behandlung???

    ?( ?( ?(
    Wäre dankbar für ein bißchen Hilfestellung

    Gruß
    Uli Runge

  • Hallo Frau Runge,

    sicherlich werden Sie bei dem Versuch die beiden geschilderten Fälle als insgesamt 4 Fälle abzurechne Schwierigkeiten mit der Kasse bekommen. Im ersten Fall dadurch, dass das "noch nicht ambulant" nicht zu Lasten der Kasse durchgeführt werden darf, sondern nur wegen medizinischer Gründe. Nehmen wir an, dass der erste Aufenthalt aus medizinischen Gründen gerechtfertigt war, so ist durchaus der zweite Aufenthalt als eigenständiger Aufenthalt gerechtfertigt. Das Wissen, dass es sich um ein Malignom handelt, ereilte Sie erst nach der Entlassung und darf daher nicht verschlüsselt werden. Der zweite Aufenthalt erfolgt daher unter einer komplett anderen Diagnose und nicht wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der Leistungserbringung aus dem ersten Aufenthalt.
    Im geburtshilflichen Fall sieht es ähnlich aus, man muss sich jedoch der Fairniss wegen fragen, ob der erste Aufenthalt nicht ambulant als geburtshilflicher "Notfall" abgerechnet werden sollte. Jedoch erfüllt der zweite Aufenthalt auch hier nicht den Sachverhalt einer Komplikation im Rahmen der Leistungserbringung des ersten Aufenthaltes.
    Noch ein Tipp zum Schluß: Auch wenn sich hier viele Mediziner aufhalten, ist die Gyn-Sprache nicht ohne Hilfe für mich als Chirurg verständlich, insbesonder bei Benutzung von Abkürzungen.

    In der Hoffnung dennoch geholfen zu haben

    A.Chandra