Hallo liebe Kollegen ...
unser Sozialdienst fragte nach den Merkmalen der psychosozialen Notlage, die Frage war auch einfach zu beantworten (dachte ich zumindest).
Im OPS Katalog sind die Merkmale relativ eindeutig beschrieben, und lassen meines Erachtens relativ wenig Spielraum.
Berechtigterweise argumentierte aber der Sozialdienst "was ist mit den untergebrachten Patienten?- diese befinden sich in einer mehr als eindeutigen Notlage! Zumal es einen großes Aufwand erfordert die Anträge und Anhörungen vorzubereiten!"
Darauf wusste ich allerdings keine richtige Antwort. Wie handhabt ihr das? Kann man die "Mindestmerkmale" erweitern?
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten