PiPler OPS relevant

  • Hallo,
    wir stoßen bei uns immer wieder auf die Frage, ob PiPler OPS-relevant dokumentieren dürfen.
    Meiner Meinung nach dürfen sie dass, solange sie die Vergütung eines Psychologen erhalten. Teilweise sind sie ja nur prozentual als PiPler angestellt....
    Gibt es Erfahrungen hierzu?

    Danke

  • Hallo Doki,

    meiner Meinung nach sollten PIPler ihre Leistungen auf jeden Fall dokumentieren. Ob diese Leistungen für die Berechnung der TE berücksichtigt werden können (OPS-relevant) hängt davon hab ob die Mindestvorgaben vom OPS-Katalog erfüllt werden.

    OPS-Katalog 2016 Auszug Kode 9-649
    "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten"

    Wenn Sie also Ihre PIPler entsprechend dieser Vorgaben vergüten könnten Sie die Leistungen der PIPler für die Berechnung der TE berücksichtigen (OPS-relevant). Dieses würde ich auch so bei Teilzeitbeschäftigung der PIPler sehen wenn die Vergütung einer Teilzeitbeschäftigung des Grundberufes z.B. als Diplom-Psychologe entspricht.

    Beste Grüße