Falldialoge im Vorverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich muss mit Entsetzen feststellen, dass die Anzahl der Falldialoge im Vorverfahren, die bei uns ausschließlich auf elektronischem Wege stattfinden,
    im Vergleich zum letzten Jahr exorbitant angestiegen ist.
    Wie sieht das in anderen Häusern aus?
    Ich grübele gerade darüber nach, was ich dagegen unternehme? ?(

    Gruß NaSchu

  • Hallo,
    ja ist bei uns auch so.
    Letztendlich muss man überlegen, ob es sich "lohnt".
    dh. ist die Erfolgsquote besser oder schlechter als via MDK?
    Man kann ja die Falldialoge auch ablehnen und den MDK beschäftigen...
    Der Aufwand ist letztendlich der gleiche (bis auf die Kopiererei).

    LG D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Für jeden im Falldialog geklärten Fall kann die Kasse einen mehr durch den MDK prüfen lassen.
    Und genau das merkt man.
    Was früher als Verweildauerprüfung vom MDK geprüft wurde, habe ich jetzt im Vorverfahren mit der Kasse,
    dafür fast nur noch Kodierprüfung mit dem MDK.
    Arbeitsaufwand ist beim Falldialog im Vorverfahren der gleiche wie die Vorbereitung der Inhouse Begehung oder Zusendung von Unterlagen.
    Ich besorg mir die Akte und schaue mir den Fall unter der Fragestellung schon einmal an.
    Manchmal frage ich mich, was wirklich dahinter steckt- doch sicher nicht ein geringerer Verwaltungsaufwand?

    Grüße
    NaSchu

  • Man schießt mit der Schrotflinte in den Wald und irgendwo fallen schon ein paar Vögelchen vom Baum.
    Und nebenbei spart man sich (erstmal) die AWP.

    Gruß aus München,
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Wir haben in unserem Haus eine Grenze bezüglich der Anzahl für die Falldialoge und haben diese auch mit den Kassen kommuniziert. Diese Grenze ist jetzt auch zur Jahresmitte schon erreicht worden :S

    Man merkt wie die Anzahl der Prüfungen zugenommen hat, weil der MDK durch die Falldialoge Kapazitäten für andere Fälle hat :(

  • Hallo,

    na ja, hat halt Vor- und Nachteile dieser Falldialog.

    Sicher wird die Quantität der Fälle steigen, da jetzt auch OGVD +1 (oder 2) mit angefragt wird, wo vielleicht früher der MDK nicht eingeschaltet wurde. Und eindeutige Fälle (z.B. prä-OP-Tag) müssen ja nicht durch den MDK begutachtet werden. Da bleibt halt mehr für Kodierprüfungen übrig...

    Eine gleichzeitige Steigerung von Falldialog und MDK-Prüfungen ist natürlich auffällig (und sollte nicht sein). :/

    Andererseits: Man kann ja auch den Falldialog (grds.) ablehnen.

    Gruß
    zakspeed

  • Psych_Code: Das mit der Obergrenze ist eine gute Idee. Gefühlt wäre die jetzt nach dem Halbjahr sicher auch schon erreicht. ;(

    Ich werde jetzt auch Falldialoge ablehnen. Was eindeutig auch mit dem MDK verloren gehen würde, kann man ja weiter bearbeiten.

    Aber das nimmt mir jetzt wirklich Formen an, die so sicher nicht beabsichtigt waren.

  • Hallo,
    Also bei uns(Innere)Falldialog fast nur bei OGVD/UGVD.
    Kurz plausible Gründe (nur begrenzt mgl. wegen datenschutz)(am besten die schon anhand der §301-Daten erkennbar sind hervorheben) und meist entscheiden die Kassenmitarbeiter dann doch relitätsnäher als der MDK (vom Empfinden her).
    Aber mit Schrot in den Wald(aber nicht irgendwelche sondern meist, schon aus gutachtenerfahrung der Kassen, in bekannten und "ertragreicheren Regionen") schiessen triffts glaub ich trotzdem auch ganz gut.

    MfG

  • Hallo zusammen,

    und wie gehen Sie mit Fällen um, die Sie im Falldialog abschließend geklärt haben und dann flattert irgendwann doch eine Prüfanzeige ins Haus?

    Gedacht war es ja anders....

  • Hallo ida,

    rein nach PrüfvV:

    § 6 Abs. 1a/b
    "a) Im Vorverfahren erfolgt keine Datenkorrektur oder –ergänzung."
    "b) Es erfolgt im Vorverfahren zwar eine Datenkorrektur oder –ergänzung,die Notwendigkeit zur Begutachtung durch den MDK ist dadurch jedoch aus Sicht der Krankenkasse nicht entfallen."
    +§ 6 Abs. 2
    "In den Fällen des Absatzes 1a - d erfolgt die Beauftragung des MDK 2 Wochen nach Beendigung des Vorverfahrens, spätestens jedoch 12 Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens".

    Falls diese 2 Wochenfrist überschritten ist, kann der Prüfauftrag zurückgewiesen werden.

    Gruß

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo zusammen,

    und wie gehen Sie mit Fällen um, die Sie im Falldialog abschließend geklärt haben und dann flattert irgendwann doch eine Prüfanzeige ins Haus?

    Gedacht war es ja anders....

    Hallo,
    na ja - wenn zuerst abschließend geklärt und dann doch einseitig aufgehoben: dann wissen Sie was Sie von diesem Gesprächspartner zu erwarten haben und können sich bei weiteren Falldialogen darauf einstellen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch