In der neuen PrüfvV ab 2017 ist ein freiwilliges Nachverfahren geregelt, siehe hier:
https://www.medcontroller.de/wp-content/upl…ar_275_SGBV.pdf
ich verstehe das als freiwilliges Widerspruchsverfahren.
In der neuen PrüfvV ab 2017 ist ein freiwilliges Nachverfahren geregelt, siehe hier:
https://www.medcontroller.de/wp-content/upl…ar_275_SGBV.pdf
ich verstehe das als freiwilliges Widerspruchsverfahren.
Danke,
ich dachte, ich hätte im bisher gültigen Verfahren etwas verpasst.
Gruß
PM
Hey,
Vorsicht! freiwilliges Nachverfahren! Bin gespannt