Fallzusammenführung bei Rückverlegung kleiner 24h

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage und bin mir etwas unschlüssig.
    Folgende Konstellation:

    Fall 1: Aufnahme in unserem Krankenhaus -> Verlegung Krankenhaus B
    -- Behandlung im Krankenhaus B und Rückverlegung in unsere Krankenhaus innerhalb 24 Stunden nach Aufnahme in Krankenhaus B
    Fall 2: Aufnahme in unserem Krankenhaus --> Entlassung nach Hause

    Die Fälle müssten eigentlich wegen Rückverlegung innerhalb 30 Tage miteinander verkettet werden, korrekt?
    Die 24 Stunden Regel hat doch keinen Einfluss auf die Fallzusammenführung wegen Rückverlegung, sondern nur, ob die Verlegungsabschläge bei Unterschreiten der mGVD berechnet werden oder nicht?

    Ist diese Sichtweise richtig?
    Vielen Dank!

  • Hallo,
    in unserem Haus werden solche Fälle als Verbringung abgerechnet. Das heißt der Aufenthalt läuft bei uns durch. Bei mehr als 24 Std. ist es eine Verlegung mit Rückverlegung.
    LG