Hallo,
ich habe aktuell einen Behandlungsfall der während der stationären Behandlung in der Psychosomatik wegen Zahnschmerzen zu einem niedergelassenen Zahnarzt geschickt wurde. Der Zahnarzt hat den Pat. behandelt und die Rechnung an die Klinik beschickt für die Behandlungskosten.
Ich hätte gedacht das der Zahnarzt die Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen kann auch wenn der Pat. sich in stationärer Behandlung befindet. Liege ich da falsch?
Bin immer davon ausgegangen das Zahnarzt eine Art Sonderstellung ein nimmt. Da ja sonst Leistungen Dritter während einer stationären Behandlung immer vom Krankenhaus getragen werden müssen.
Freundliche Grüße