PEPP Wiederkehrer 2015/2016

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    laut der Rechnungsabteilung besteht die Möglichkeit einen PEPP-Fall aus dem Jahr 2015, der innerhalb von 6 Tagen im neuen Jahr wieder aufgenommen wird, als Wiederkehrer zu kennzeichnen.

    Prinzipiell funktioniert das auch mit unserem SAP-IS-H System. Bei bei dem Fall 2016 werden die Prozeduren aus dem Jahr 2016 übermittelt. Dieses moniert die Krankenkasse im Datenträgeraustausch. Die KK meint, es dürfen nur Prozeduren aus dem Jahr 2015 sein, weil dort der führende Fall liegt.

    Wie verfahren andere Häuser mit dieser Problematik?

    Mit freundlichen Grüßen
    Uta Ferlemann

    Mit freundlichen Grüßen

    Uta Ferlemann
    IT Koordinatorin / Anwenderbetreuerin i.s.h.med
    EDV Abteilung Hanse Klinikum Wismar

    Sana IT Services GmbH

  • Hallo,

    Die Krankenkasse hat Recht. Nach §1 Abs. 1 PEPP-Vereinbarung (PEPPV) gelten die Kataloge des Aufnahmedatums. Da nach §2 Abs. 1 bei einer Fallzusammenfassung aus den beiden Teilaufenthalten ein neuer Fall zu bilden ist, gilt dies daher auch für den zusammengefassten Fall. Der Grouper kann auch gar nicht mit Prozeduren und Diagnosen aus unterschiedlichen Jahren umgehen.

    Gruß

  • Hallo Ufer59,

    das Problem hatten wir auch. Schlussendlich haben wir das so gelöst:
    - die 2016er Fälle in der Software (ID) von 2016er- auf 2015er- OPS- Codes umgestellt und
    - diese OPS- Codes dann manuell im führenden 2015er Fall im KIS eingegeben.
    - Die 2016er- OPS- Codes der FZL-Fälle wurden jeweils manuell gelöscht.

    Danach war die Lieferung der Datensätze der FZL/ Fallketten möglich :)

    LG
    NiZim

  • Guten Tag!

    Workaround für AGFA Orbis NICE:

    - Erstfall-Entlassdatum auf Entlassdatum des Zweitfalls ändern.
    - Zeit dazwischen als Abwesenheit einpflegen
    - Therapie- und PsychPV-Formulare (wie alle anderen Formulare auch) über Korrekturen > Fall-/Scheinwechsel des Zweitfalls auf den ersten Fall umhängen
    - Im Erstfall fehlende Diagnosen des Zweitfalls ebenfalls übertragen
    - Aufnahmetag-PsychPV-Formular des Zweitfalls "korrigieren" und neu signieren (warum auch immer, anders geht es nicht)
    - OPS-Generierung für den Erstfall anwerfen
    - Zweitfall stornieren/löschen/auf abgerechnet setzen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,

    wir sind NICE-Anwender (- Opfer).

    Bei uns wurde es beim letzten Jahreswechsel so gelöst:
    Bei Aufnahme eines Falles wurde eine Meldung ausgegeben, dass eine FZ über den Jahreswechsel erforderlich ist.
    Dann wurde sofort (idealerweise noch bevor irgendeine Eingabe im neuen Fall erfolgt ist) die Entlassung des ersten Falles storniert und der Fall (mit einem eingepflegten PEPP-Urlaub) weitergeführt.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    da das unser erster Jahreswechsel im PEPP-System ist, folgende Frage:
    nach §2 Abs. 5 der PEPPV müssen Fälle nach Entlassung im alten Jahr und Wiederaufnahme innerhalb von 6 tagen im neuen Jahr zusammengelegt werden. Dabei sollen auch Fälle unterschiedlicher Strukturkategorien zusammengelegt werden. (außer stationär+teilstationär).
    Wenn ein solcher Patient dann im neuen Jahr innerhalb von 21 Tagen wieder aufgenommen wird, muss dann auch dieser Fall mit dem aus dem alten Jahr zusammengelegt werden?
    Grüße, helmutwg

  • Hallo,

    es geht nicht um die Entlassung im alten Jahr sondern um die Aufnahme im alten Jahr.
    Ein 2016 aufgenommener Fall kann auch noch im Januar oder Februar oder März oder April der Jahreswechsel-FZ unterliegen, wenn er entlassen und innerhalb von 6 Tagen wieder aufgenommen wird.
    Die 21-Tage-Regel ist für diese Fälle durch die 6-Tage-Regel ersetzt.
    Wenn also ein solcher Pat. erst nach 7 oder mehr Tagen wieder kommt gibt es keine FZ.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    ok, war falsch geschrieben, aber eigentlich klar.
    Wenn ein patient (Aufnahme 20.12.2016) also z.B. am 01.02.2017 entlassen wird und am 03.02. wieder aufgenommen wird werden die Fälle zusammengelegt.
    Was ist, wenn der gleiche Pat. dann z.B. am 15.02. entlassen und am 01.03. wieder aufgenommen wird? Wird dieser neue Fall dann wieder mit dem 2016er Fall zusammengelegt?
    Grüße helmutwg

  • Hier gibt es meines Wissens keine wirklich klare Regelung.
    Ich würde sagen, es ist immer noch ein 2016er-Fall und es gilt immer noch die 6-Tage-Regel.
    In Ihrem Beispiel also keine weitere FZ.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo

    Ich halte die Regelung für klar, denn ich würde hier iterativ vorgehen, also wäre für mich immer das Aufnahmedatum des 1. Falles ausschlaggebend. Aber zur Sicherheit kann man natürlich gerne auch beim InEK nachfragen.

    Gruß