Sehr geehrte Damen und Herren,
laut der Rechnungsabteilung besteht die Möglichkeit einen PEPP-Fall aus dem Jahr 2015, der innerhalb von 6 Tagen im neuen Jahr wieder aufgenommen wird, als Wiederkehrer zu kennzeichnen.
Prinzipiell funktioniert das auch mit unserem SAP-IS-H System. Bei bei dem Fall 2016 werden die Prozeduren aus dem Jahr 2016 übermittelt. Dieses moniert die Krankenkasse im Datenträgeraustausch. Die KK meint, es dürfen nur Prozeduren aus dem Jahr 2015 sein, weil dort der führende Fall liegt.
Wie verfahren andere Häuser mit dieser Problematik?
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ferlemann