Müssen Fehlerprotokolle wirklich korrigiert werden ?

  • Liebe Kollegen,

    wir haben inzwischen ein Fehlerprotokoll erhalten, das ca. 5% unserer Daten als fehlerhaft ausweist. Da die endgültige Abgabefrist bald endet, könnte es sich als schwierig erweisen, wirklich noch alle Fehler erfolgreich zu bearbeiten. Was wären denn für unsere Klinik (nicht für das gesamte DRG-System) die Konsequenzen ?

    Danke und Gruß
    Elrip

  • Hallo Herr Jacobs,

    ja, es sind die §21-Daten gemeint: 5% sind (oder waren) fehlerhaft, 90% aller Daten waren mit "Hinweisen" versehen. Dies muss ich erst noch genauer analysieren, aber offensichtlich lagen wohl systematische Fehler vor. Prima vista waren es nur wenige Gruppen von Hinweisen, z. B. Hinweis auf nicht terminale Kodierungen. Das könnte etwas mit den unterschiedlichen ICD-Versionen 2.0 und 2.1 zu tun haben (?).

    Da ich diese Auswertung erst heute (!) bekommen habe, brauche ich noch mindestens den morgigen Tag, um mich damit näher zu beschäftigen.

    In jedem Fall schon einmal Ihnen und allen anderen engagierten Kollegen vielen Dank für die Mithilfe.

    Gruß
    Elrip

    • Offizieller Beitrag

    Hallo elrip,

    Zitat


    Original von elrip:
    ...
    ja, es sind die §21-Daten gemeint: 5% sind (oder waren) fehlerhaft, 90% aller Daten waren mit "Hinweisen" versehen.
    ...


    Das liest sich gar nicht gut (=hört sich scheisse an).

    Zitat


    ... z. B. Hinweis auf nicht terminale Kodierungen. Das könnte etwas mit den unterschiedlichen ICD-Versionen 2.0 und 2.1 zu tun haben (?).


    Die ICD (Diagnosen) Version muss 2.0, die OPS (Prozeduren)-Version bei Überliegern nach 2002 kann 2.0, die OPS-Version von in 2002 aufgenommenen Fällen muss 2.1 sein !

    Zitat


    ... brauche ich noch mindestens den morgigen Tag, um mich damit näher zu beschäftigen.


    Läuft morgen (heute) nicht die Frist ab ? Könnte ja auch länger dauern... Viel Erfolg, ggf. melden.
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Elrip,

    dann klingst nach einem eher größeren Problem.
    Was haben Sie denn als Kliniksoftware?
    Hier gab es bei einigen Systemen auch Softwareprobleme (Beispiel SMS und die IK-Nummern) wo 1000 oder 2000 Fehler mit einem Update behoben werden konnten, ohne jeden Fall anfassen zu müssen. Wenn 5% manuell zu korrigieren sind, wissen Sie ja was Sie in der nächsten Zeit tun...

    Da bin ich nicht neidisch auf Sie...

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von cjacobs:
    Wenn 5% manuell zu korrigieren sind, wissen Sie ja was Sie in der nächsten Zeit tun...

    Guten Tag,

    ich möchte erneut auf § 4 (siehe oben) hinweisen.

    Eine Korrektur ist erst nötig, "wenn mehr als 10 v.H. der DRG-Daten fehlerhaft oder nicht verarbeitbar sind oder die Anzahl der übermittelten Fälle von der abgerechneten Fallzahl des Berichtszeitraums um mehr als 10 v. H. abweicht."

    Somit ist der Datensatz mit 5 % Fehlermeldungen vollständig und nur aus persönlichem Interesse zu korrigieren. Eine Verpflichtung besteht hierfür nicht.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Liebe Kollegen,

    die Angaben von Herrn Selter sind richtig. Eine Nachpflege ist tatsächlich nur nötig, wenn mehr als 10% der Daten falsch sind.

    Die Machbearbeitung würde nur des Gesamtsystempflege dienen, jedoch ohne direkte Konsequenzen für die einzelne Klinik.

    Die Datenabgabe endet bei exakt 8 Wochen nach der Frist der letzten Frist der Erstübermittlung (31.03.03), also rechnerisch am 25.05 (Sonntag), tatsächlich am 26.05.03.

    Herzliche Grüße
    Elrip

  • Da hab ich dann wohl was falsch verstanden. Allerdings finde ich die §4 und 5 der Vereinbarung auch nicht so ganz sturzfrei formuliert:
    §4 spricht davon, wann die Datenübermittlung unvollständig ist (10% Klausel), §5 davon, was mit unvollständigen, fehlenden oder zu spät geschickten Fällen passiert (Strafzahlung). Das hatte ich bislang so verstanden:
    Über 10% Fehler - komplette Lieferung gilt als fehlerhaft
    Einzelne Fehler (trotz 8 Wochen Korrekturfrist und der Möglichkeit, die §21-Daten vor Versand zu prüfen) - 1€ pro Fall.

    Ich hatte meine Geschäftsführer schon auf die 8€-Rechnung vom Inek vorbereitet ;)

    Wenn also die §21-Lieferung sanktionsfrei bis zu 10% Fehler enthalten darf, kann ich mir kaum ein Haus vorstellen, das strafzahlen muss.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo,

    wir haben eine ähnliche Fehlerquote, wie in der Ausgangskonstellation beschrieben. Ich habe heue bei 3M nachgefragt und erfahren, dass Fehler unter 10% nicht zwingend korrigiert werden müssen.

    Gruß
    Popp