Liebe Mitstreiter,
eine bestimme Kasse hat es sich zur Angewohnheit gemacht, bei einigen Fällen bei denen die voraussichtliche Verweildauer überschritten wurde, nach Entlassung eine med. Begründung anzufordern. Auch meiner Sicht möchte die Kasse nur das reguläre Prüfverfahren umgehen.
Ist es rechtlich korrekt, dass wir die Anfrage bearbeiten müssen, oder können wir mit dem Verweis auf das reguläre Prüfverfahren die Antwort verweigern?
Ich danke vorab!