Hallo liebe Mitstreiter,
die Kassen haben mal wieder etwas neues (zumindest bei uns) gefunden. Sie prüfen jetzt ab und an, ob der Voraufenthalt medizinisch abgeschlossen war. Dazu erhalten wir eine Prüfanzeige aus dem zweiten Aufenthalt, und es werden Entlassbriefe des voran gegangen Aufenthaltes angefordert.
Jetzt ist meine Frage, wie Sie mit solchen Anfragen umgehen (würden)? Grundsätzlich würde ich auf eine separate Anforderung für den ersten Aufenthalt bestehen, jedoch würde dieser dann sicher auch mal aus der 6-Wochenfrist fallen. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob Entlassbriefe und sonstige Unterlagen aus anderen Aufenthalten vorgelegt werden müssen.
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung & wünsche eine abkühlenden Woche